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Islamische Heiratsvorschriften

Frage: Ich beabsichtige, eine nichtmuslimische Frau zu heiraten. Was habe ich dabei zu beachten?

Antwort: Es ist zunaechst wichtig zu wissen, welcher Religion die zukuenftige Frau angehoert. Ist sie Juedin oder Christin, ist die Eheschliessung mit ihr erlaubt. Gehoert sie einer anderen oder gar keiner Religion an, ist eine Heirat nicht gestattet, es sei denn, sie tritt zum Islam oder zum Judentum beziehungsweise Christentum ueber. Der Grund dafuer ist, dass es ein Minimum von Gemeinsamkeiten zwischen den Ehepartnern geben muss.

Eine Muslima darf nur mit einem Muslim die Ehe eingehen.

Die islamische Eheschliessung bedarf der Bereitschaft der Braut zur Ehe und die Annahme durch den Braeutigam. Ausser den Hanafiten verlangen alle anderen Rechtsschulen die Gegenwart eines Vormundes fuer die Frau, damit diese nicht uebervorteilt wird. Ist die Braut Muslima, muss dieser Muslim sein. Der Braeutigam hat die vereinbarte Brautgabe zu leisten. Diese gehoert ausschliesslich der Braut zur freien Verfuegung.

Damit die notwendige Oeffentlichkeit hergestellt wird, sind bei der Eheschliessung zwei Zeugen erforderlich. Es empfiehlt sich ausserdem, unter Teilnahme von Verwandten, Freunden und Nachbarn ein Hochzeitsessen abzuhalten.

Quelle: Rundbrief 06/1995 der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg.

Quelle: Sura 005/005 (Uebersetzung Max Henning)
Heute sind euch die guten Dinge erlaubt und die Speise derer, denen die Schrift gegeben ward, ist euch erlaubt, wie eure Speise ihnen erlaubt ist. Und (erlaubt sind euch zu heiraten) zuechtige Frauen, die glaeubig sind, und zuechtige Frauen von denen, welchen die Schrift vor euch gegeben ward, so ihr ihnen ihre Morgengabe gegeben habt und zuechtig mit ihnen lebt ohne Hurerei und keine Konkubinen nehmt. Wer den Glauben verleugnet, dessen Werk ist fruchtlos und im Jenseits ist er einer der Verlorenen.


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