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Auslaenderrecht in der Tuerkei

Die rund 50.000 staendig in der Tuerkei lebenden deutschen Staatsbuerger muessen alle zwoelf Monate zu einem nervenaufreibenden Spiessrutenlauf durch die Buerokratie antreten. Bis alle Papiere, Stempel und Unterschriften zur Verlaengerung der Aufenthaltsgenehmigung beisammen sind, dauert es oft Wochen. Zwar billigt das tuerkische Auslaendergesetz Fremden einen Aufenthalt von maximal zwei Jahren zu, in der Praxis wird aber meist nur ein Jahr genehmigt.

Sogar Auslaender, die mit einem Tuerken oder einer Tuerkin verheiratet sind, haben keine Aussicht auf einen rechtlich abgesicherten Daueraufenthalt. Waehrend in Deutschland Tuerken, die mit einem Deutschen verheiratet sind, zunaechst eine dreijaehrige und danach in aller Regel eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wird in der Tuerkei in diesen Faellen nur eine einjaehrige, hoechstens zweijaehrige Genehmigung erteilt. Und waehrend in Deutschland Auslaender nach Ablauf von vier Jahren ihr Aufenthaltsrecht auch nach einer Scheidung oder dem Tod des Ehepartners behalten, verfahren die tuerkischen Behoerden in solchen Faellen ueberaus restriktiv, selbst wenn gemeinsame Kinder mit tuerkischer Staatsangehoerigkeit vorhanden sind.

Umgehen koennen auslaendische Ehepartner diese Restriktion nur, wenn sie die tuerkische Staatsangehoerigkeit annehmen, die Problemlos gewaehrt wird. Dabei akzeptieren die tuerkischen Behoerden auch doppelte Staatsangehoerigkeiten. Fuer Deutsche hat die Sache allerdings einen Haken: Schon wenn sie die tuerkische Staatsangehoerigkeit nur beantragen, verlieren sie die deutsche.

Restriktiv wird auch die Erteilung der Arbeitserlaubnis gehandhabt, die es fuer hoechstens ein Jahr gibt. Zudem sind 50 Berufe in der Tuerkei fuer Auslaender tabu, etwa der des Ingenieurs oder einer Krankenschwester.

Gerd Hoehler

Koelner Stadt-Anzeiger, 28./29.Maerz 1998, Seite 4.