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Die AG Seelsorge stieß auf recht großes Interesse. Ca 25 Menschen nahmen an der AG teil, wobei etwa ein Drittel der Teilnehmenden Muslime waren.
Nach einem kurzen Eingangsimpuls haben wir uns über bisherige Erfahrungen mit interreligiöser Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen ausgetauscht. Deutlich wurde dabei, dass es punktuell schon regionale Seelsorgeprojekte gibt, die trotz des strukturell schwierigen status quo recht erfolgreich individuelle Wege suchen, um im Rahmen der lokalen Gegebenheiten Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen zu verankern. Im Austausch darüber spielte auch die Frage, was denn unter islamischer Seelsorge eigentlich zu verstehen sei, inwiefern sie der christlichen vergleichbar ist und worin sie sich von dieser unterscheidet eine große Rolle. In dieser Runde einigte man sich darauf, den Begriff der Seelsorge im Sinne von "spiritueller Begleitung" zu verwenden.
In der Folge haben wir in den themenspezifischen Kleingruppen "Strafvollzug", "Notfallseelsorge" und "Krankenhaus" versucht, die Frage der strukturellen, inhaltlichen und personellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für islamische Seelsorge in diesen Einrichtungen zu diskutieren und wesentliche Kriterien zu formulieren.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen:
Als wünschenswert für die Seelsorge im Strafvollzug wurde benannt:
- Islamische Unterweisung
Muslimische Teilnehmer sowie ein Gefängnispfarrer berichteten, dass straffällig gewordene muslimische Jugendliche gerade in dieser Situation häufig "frommer" würden und ein stärkeres Bedürfnis nach Austausch über religiöse Fragen und nach gelebter Religiosität hätten. Das Angebot von islamischer Unterweisung in der JVA - ein struktureller Rahmen dafür müsste noch entwickelt werden - könnte diesem Bedürfnis entgegenkommen.
- Unterstützung bei der Resozialisierung
Ein wesentlicher Teilbereich der Seelsorge sollte die Unterstützung bei der Resozialisierung sein. Hier wünschten sich manche Teilnehmende auch gegenwärtig mehr Aktivität der islamischen Gemeinden.
- Islamische Feste
Ein Kernbereich interreligiöser Seelsorge wäre selbstverständlich, dass die muslimischen Menschen im Vollzug ihre Feste angemessen und würdig begehen können.
- Als Voraussetzungen und Anforderungen an die Seelsorge in der JVA wurden benannt:
gute Islamkenntnisse
mehrjährige Sozialisation in der hiesigen Gesellschaft
Aus- bzw. Fortbildung
für den Jugendstrafvollzug: Bezug zur Jugendkultur
Sicherheitsüberprüfung
Als wünschenswert für die Notfallseelsorge wurde benannt:
- eine Vertrauensperson innerhalb der muslimischen Gemeinde(n)
Islamische Notfallseelsorge müsste nicht unbedingt durch einen Imam ausgeführt werden. Personen der islamischen Community, die viel Vertrauen und Ansehen in den eigenen Reihen genießen und ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen besitzen, könnten diese Aufgabe übernehmen.
- Tandemmodell
favorisiert wurde im Blick auf die Fortbildung das Tandemmodell: also keine sukzessive Aufeinanderfolge von Ausbildung und Praxis, sondern die Gleichzeitigkeit von beidem: parallel zur Praxis der Notfallseelsorge findet Fortbildung in Form von Hospitationen und Begleitung statt.
- Stützgruppe
die Einbindung einer Gruppe, die die NotfallseelsorgerInnen in ihrem Tun unterstützt, begleitet und berät
- Öffentlichkeitsarbeitum eine gut vernetzte Struktur zu entwickeln, ist im Blick auf Polizei und Feuerwehr sowie die muslimischen Gemeinden als Träger eine gute Öffentlichkeitsarbeit wesentlich.
Als wünschenswert für die Krankenhausseelsorge wurde benannt:
- Vertrauensbildend agieren, um die Träger zu überzeugen
als eine wesentliche Erschwernis für die Einrichtung islamischer Seelsorge in Krankenhäusern wurde die Hürde benannt, das Vertrauen des Trägers dafür zu gewinnen, dass die entsprechenden muslimischen Personen, die für die Krankenhausseelsorge zur Verfügung stehen, verantwortungsbewusste, verlässliche Partner sind.
- Ausbildungspläne
Zu entwickeln sind Curricula, die die Ausbildung strukturieren, auf theologischer wie menschlicher Ebene verbindlich die zu erwerbenden Lernziele, Qualifikationen und Kompetenzen formulieren und damit zur islamischen Seelsorge in Krankenhäusern befähigen.
- christlich-muslimische Verknüpfung
eine enge Verknüpfung der christlichen und islamischen Seelsorge ist wünschenswert - nicht nur im Blick auf Information und organisatorische Verzahnung - sondern insbesondere auch um im Rahmen des Erfahrungsaustausches voneinander und miteinander zu lernen.
- Stützgruppe
die Einbindung einer Gruppe, die die SeelsorgerInnen in ihrem Tun unterstützt, begleitet und berät und damit eine der Teamsupervision vergleichbare Funktion übernimmt.
- Einlieferungsritual
Es wäre wünschenswert, wenn schon bei der Aufnahme muslimischer PatientInnen die Religion nicht nur einfach in den entsprechenden Anmeldebögen notiert würde, sondern durch Hinweise etwa auf die Speise, Möglichkeiten des Gebets etc. den Patienten signalisiert würde, dass sie hier gerade auch in ihrer religiösen Dimension akzeptiert und willkommen sind.
Unser eigentliches Vorhaben, in einem weiteren Arbeitsschritt in Regionalgruppen die lokal vordringlichen Aufgaben zu bedenken und zu konkreten Verabredungen zu kommen, kam mangels Zeit bedauerlicherweise nicht mehr zustande.
Deutlich wurde aber das große Interesse vieler Anwesenden bekundet, an diesem Thema weiterzuarbeiten. Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe wurde eine Adressenliste mit allen an Seelsorgefragen Interessierten an die CIG weitergegeben.
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