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Die Frage nach struktureller Verankerung des Islam im Blick auf den Religionsunterricht wird schon länger gestellt und es gibt erste landesweite Modellprojekte, die man als Vorstufe eines regulären islamischen Religionsunterrichtes sehen kann. Demgegenüber ist die Diskussion um die Einrichtung islamischer Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen noch vergleichsweise jung. Woran liegt das und wie sehen die rechtlichen Voraussetzungen aus?
Grundgesetzliche Voraussetzungen:
Art. 140 GG i.V.m. Art. 141 WRV : "Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist."
Auf dieser Grundlage berechtigen die Staatskirchenverträge und Konkordate die Kirchen, kirchliche Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen strukturell zu verankern.
Im Unterschied dazu ist islamische Seelsorge in Krankenhäusern, Altenheimen, im Strafvollzug, bei der Polizei, dem Militär oder im Rahmen der Notfallseelsorge in Deutschland noch immer die Ausnahme. Rahmenbedingungen, die Seelsorge für Musliminnen und Muslime in öffentlichen Einrichtungen rechtlich und strukturell verankern, sind mittelfristig nicht in Sicht. Als Ursache hierfür wird immer wieder genannt, dass dem Staat eine mehr oder weniger einheitlich verfasste Religionsgemeinschaft als Gegenüber fehlt. Das Bemühen um Anerkennung als Religionsgemeinschaft ist wichtig, aber gleichzeitig stellt sich die Frage, wie man unter den gegebenen Umständen den Bedürfnissen der Musliminnen und Muslime nach Seelsorge entsprechen kann, denn die Nachfrage wächst stetig.
Krankenhäuser in unterschiedlicher Trägerschaft versorgen natürlich auch muslimische Patientinnen und Patienten. Die häufig all zu geringe interreligiöse und interkulturelle Sensibilität (bzw. schlicht Unkenntnis) des medizinischen und pflegerischen Personals ist das eine, aber hinzu kommt noch, dass in der Regel weder ein Raum für das Gebet noch muslimische Seelsorge im Hause vorhanden ist. Manchmal ist dann der christliche Seelsorger Ansprechpartner - dies kann aber auf die Dauer keine Lösung sein. Was ist in Krankenhäusern im Interesse der muslimischen Patientinnen erforderlich und was können wir dazu tun?
Für Altersheime sieht das Problem ähnlich aus, auch hier werden mit der Zeit immer mehr auch muslimische BewohnerInnen leben. Angesichts dessen stellt sich auch hier die Frage danach, wie es um einen eigenen islamischen Seelsorgedienst und auch um die Einrichtung von Gebetsräumen von Muslimen bestellt ist. Darüber hinaus macht gerade die Begleitung von sterbenden muslimischen Menschen, denen bestimmte Koransuren vorgesprochen werden sollen, die Anwesenheit von islamischen SeelsorgerInnen notwendig.
Immer wieder berichten christliche Notfallseelsorger davon, dass sie muslimische Patienten oder Hinterbliebene betreuen und begleiten. Gerade angesichts von Grenzsituationen wie Krankheit, Unfall und Trauer wäre die Begleitung durch muslimische Geistliche, also eine christlich-muslimische Vernetzung der Seelsorge sinnvoll. Wie können wir an der Stelle zu Kooperationen kommen?
Eine besondere Notwendigkeit stellt sich in der Strafjustiz. Der Anteil der muslimischen Gefängnisinsassen ist teilweise recht hoch - um so dramatischer ist es, dass islamische Seelsorge in solchen Einrichtungen die Ausnahme darstellt. In der Regel sind also die christlichen Seelsorger auch Ansprechpartner für die muslimischen Gefangenen, die sich häufig auch darum kümmern, dass die Muslime ihre Gebetszeiten einhalten können, den Ramadan begehen und islamische Feste gemeinsam feiern können.
Soweit zur Situation. Wenn wir über eine Verbesserung der islamischen Seelsorgelandschaft nachdenken, stellen sich natürlich auch einige Fragen:
Wenn wir von islamischer Seelsorge sprechen, denken wir (als Christen) wohl oft an eine islamische Variante dessen, wie wir christliche Seelsorge im Blick auf ihr Wesen und ihre Praxis kennen. Ist das angemessen? Oder gibt es eine spezifisch islamische Tradition und Praxis der Seelsorge und wie kann sie innerhalb der gegebenen Strukturen Gestalt gewinnen?
Inwieweit sind innerislamische Unterschiede (im Blick auf die "Konfession") aber auch die Differenzen im Blick auf die Herkunftsländer und damit verbunden einer anderen Sprache eine Schwierigkeit? Wie werden wir den geschlechtsspezifischen Bedürfnissen gerecht?
Ist es ein erster Schritt, Moscheegemeinden in die Strukturen kirchlicher Seelsorge einzubinden?
Welche Rolle spielen die Imame und inwieweit kann Seelsorge durch ein Netzwerk von Ehrenamtlichen übernommen werden?
Welche Qualifikationen bzw. Qualitäten benötigt eine(n) SeelsorgerIn, wie sieht es mit Aus- oder Weiterbildung aus - zur Qualitätssicherung, aber auch, um gegenüber den Einrichtungen durch Transparenz und Qualität für das Angebot zu werben?
Annette de Fallois
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