Dieses Logo/Emblem ist als Gebrauchsmuster rechtlich geschützt www.chrislages.de
Christlich-Islamische Gesellschaft e.V.
Home    CIG - Wir über uns    Kontakt    Dialog    Aktuell    Archiv    Suchen    Veranstaltungen    Literatur    Links

Organspende

Frage: Ist es nach islamischer Lehre gestattet, Blut oder Koerperorgane nach dem Tod zu spenden?

Antwort: Blutspenden ist erlaubt und somit auch die Blutspende, um einem Patienten zu helfen, der Blut braucht. Das gleiche betrifft auch die Organspende fuer Transplantationen, um einem Patienten das Ueberleben zu ermoeglichen. Fuer einen Muslim ist es voellig legitim, eine diesbezuegliche Verfuegung testamentarisch zu treffen und darin seine Nieren, Augen, Herz und so weiter fuer Transplantationen zu spenden. Worauf es ankommt ist, dass er diese Organe nicht mehr benoetigt. Ist der Hirntod erst einmal eingetreten, koennen diese ohnehin nur eine begrenzte Zeit funktionieren.

Quelle: Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg, Nr.01/1990.

Stellungnahme des Zentralrats der Muslime aus dem Jahre 1997.

Die Meinung der Muslime zur Organspende - selbst nach dem Tod des Spenders - ist nicht einheitlich. Im Muslim-Kalender 1999 des Verlages imex-zabar steht:
Ich ... bin Muslim und lehne aus Glaubens- und Gewissensgruenden jegliche Organentnahme und Obduktion im Todesfall nach Krankheit oder Unfall ab und ebenso die Einaescherung.


www.chrislages.de
Der Internet-Service der Christlich-Islamischen Gesellschaft (CIG e.V.)

Impressum, Datenschutz und Haftung.

Email: info@chrislages.de