Dieses Logo/Emblem ist als Gebrauchsmuster rechtlich geschützt www.chrislages.de
Christlich-Islamische Gesellschaft e.V.
Home    CIG - Wir über uns    Kontakt    Dialog    Aktuell    Archiv    Suchen    Veranstaltungen    Literatur    Links

Der Unterschied zwischen "hadith qudsi" und "hadith nabawi"

Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer "qudsi"-Ueberlieferung (hadith qudsi) und einer normalen Ueberlieferung?

Antwort: Ein hadith qudsi (Mehrzahl: ahadith qudsiyah) ist ein Ausspruch des Propheten Muhammad (a.s.), der direkt auf GOTT (s.t.) zurueckgeht. Ein normaler hadith (hadith nabawi) ist eine auf uns gekommene Ueberlieferung durch einen Gefaehrten des Propheten (a.s.) mit einem seiner Aussprueche oder Handlungen oder einem in seiner Gegenwart geschehenen Vorkommnis, das der Prophet (a.s.) aktiv oder passiv gebilligt hat. Es gibt mehr als einhundert ahadith qudsiyah, die meistens geistige oder ethische Themen behandeln.

Haeufig wird die Frage nach dem Unterschied zwischen dem Koran und einem hadith qudsi gestellt. Da der Koran das Wort GOTTES ist und ein hadith qudsi ebenfalls GOTTES Wort wiedergibt, erhebt sich die Frage, wo der Unterschied liegt. Die Gelehrten haben zwischen Koran und hadith qudsi sechs Unterschiede festgestellt:

1. Der Koran wurde dem Propheten Wort fuer Wort offenbart, das heisst seine Worte und ihre Bedeutung sind von GOTT. Ein hadith qudsi ist keine woertliche Offenbarung; seine Worte sind vom Propheten (a.s.).

2. Der Koran wurde von GOTT durch den Engel Gabriel (Dschibril) offenbart (wahy), waehrend ein hadith qudsi auf Eingebung (ilham) zurueckgeht.

3. Die Worte des Koran sind ein Wunder (muÔdschizah), waehrend die eines hadith qudsi nicht diese Qualitaet besitzen.

4. Der Koran wird im Pflichtgebet (salah) rezitiert, waehrend das bei einem hadith qudsi nicht der Fall ist.

5. Jemand, der irgendeinen Teil des Korans leugnet, ist unglaeubig (kafir); wer dagegen ein hadith qudsi leugnet, kann nicht als kafir bezeichnet werden, weil die genauen Worte eines hadith qudsi nicht so sicher sind wie die des Koran.

6. Im Zustand der grossen rituellen Unreinheit (dschanabah) ist das Beruehren eine Koranexemplars nicht erlaubt; dieses Verbot trifft nicht auf Buecher zu, die ahadith qudsiyah enthalten.

Quelle: DML Rundbrief fuer Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.

Verantwortlich fuer den Inhalt: Abdullah Borek

www.chrislages.de
Der Internet-Service der Christlich-Islamischen Gesellschaft (CIG e.V.)

Impressum, Datenschutz und Haftung.

Email: info@chrislages.de