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Die deutsche Heiratsbuerokratie schreckt binationale Paare ab

Ein Standesamt an der deutsch-daenischen Grenze hilft.

Unter diesem Titel berichtet DER SPIEGEL in seiner Ausgabe Nr. 11/1998 vom 09.03.98 (Seite 167) ueber die Moeglichkeit fuer binationale Paare eine auch in Deutschland anerkannte Ehe zu schliessen ohne in die Muehlen der deutschen Heiratsbuerokratie zu gelangen.

Deutsche Behoerden verlangen zum Beispiel bei Geschiedenen, die eine neue Ehe eingehen wollen, bei einem auslaendischen Scheidungsurteil eine beglaubigte Uebersetzung sowie eine Legalisierung durch die deutsche Botschaft im Herkunftsland. Ausserdem ist ein Ehefaehigkeitszeugnis erforderlich, das vom Gemeindebeamten im Heimatland ausgestellt werden muss und dessen Eherecht ein derartiges Schriftstueck haeufig ueberhaupt nicht kennt. Die Beschaffung von Ersatzdokumenten kann mitunter Monate dauern. Nach dem Bericht im SPIEGEL findet sich in Daenemark eine Loesung; dort herrscht ein liberales Eherecht. In einer Kleinstadt namens Tonder hat sich das dortige Standesamt auf deutsch-auslaendische Ehen spezialisiert. Nach einem dort ausgegebenen Informationsblatt ist erforderlich: ein Pass, ein Meldezettel, gegebenenfalls ein Scheidungsurteil und 500 Kronen, etwa 130 Mark. Wer daenisch getraut werden will, muss 5 Tage polizeilich im Lande gemeldet sein. Die Hotelrechnung reicht als Beleg.

Normalerweise gehen die Brautpaare montags zum Standesamt in Kongevej in Tonder, zahlen 500 Kronen und reichen die Papiere ein. Am Freitag darauf kann geheiratet werden. Natuerlich ist eine Eheschliessung in Tonder eine Art von Notwehr, aber bietet vielleicht manchen verzweifelten Paaren einen legalen Ausweg.

Quelle: DML Rundbrief fuer Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.

Verantwortlich fuer den Inhalt: Abdullah Borek


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