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Frage: Wir leben in einem Land, in dem unsere Nachbarn in der Regel einer anderen Religion angehoeren. Ist es erlaubt, an der Beerdigung eines nichtmuslimischen Nachbarn oder Freundes teilzunehmen?
Antwort: Islam ist eine Religion, die grossen Wert auf zwischenmenschliche Beziehungen legt. Unsere Beziehungen zu allen Menschen sollten daher von Hoeflichkeit und Guete geleitet sein. Wer nicht unser Feind ist, hat auch einen Anspruch darauf (Koran 60.8). Die Teilnahme an Beerdigungen oder Beileidsbekundungen zum Tode eines Menschen sind eine Form der "Guete" (al birr), die allen Menschen unabhaengig von ihrer Religionszugehoerigkeit zukommt, solange sie nicht den Islam bekaempft haben.
Deswegen duerfen Muslime an Begraebnissen von nicht-muslimischen Verwandten, Freunden und Nachbarn als eine Form von menschlicher Guete und auch aus Hoeflichkeit teilnehmen. Auch sollte man den Angehoerigen seine Anteilnahme aussprechen. So wird berichtet, der Prophet (a.s.) habe einem seiner Gefaehrten befohlen, seinen nichtmuslimischen Vater zu beerdigen, als er von dessen Tod erfuhr. Es wird auch berichtet, dass der Prophet (a.s.) aufstand und Respekt fuer eine vorbeigetragene Leiche zeigte. Als ihm seine Gefaehrten sagten, es handele sich bei dem Verstorbenen um keinen Muslim, sondern eine Juedin, entgegnete er: "Hatte sie denn keine menschliche Seele?" Das bedeutet, dass eine menschliche Seele im Leben und im Tod geachtet werden muss.
Wir sollten daher zu Beerdigungen unserer nicht-muslimischen Freunde, Kollegen und Nachbarn gehen, ohne aber an deren Totengebeten teilzunehmen. Es ist uns nicht gestattet, an nicht-islamischen Gebetsgottesdiensten teilzunehmen noch fuer solche Menschen zu beten, die im Zustand des Nichtglaubens starben.
Rundbrief Nr.03/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg.
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