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Haendeschuetteln

Frage: Ist das Haendeschuetteln mit einer Person des anderen Geschlechts erlaubt?

Antwort: Die Meinungen dazu gehen auseinander. Um die verschiedenen Standpunkte dazulegen reicht der ganze Rundbrief nicht aus. Nachstehend zitieren wir praktischerweise eine Zusammenfassung aus dem Werk Die Befreiung der Frau im Zeitalter der Sendung von Abdul Halim Abu Schaqqah, 2.Band (Die Teilnahme der muslimischen Frau am gesellschaftlichen Leben), Seite 93:

Der Prophet (a.s.) enthielt sich des Haendeschuettelns mit Frauen; das kennzeichnet seine Abneigung im Allgemeinen, um auf diese Weise Vorwaenden den Wind aus den Segeln zu nehmen und seine Gemeinschaft zu unterweisen. Dies bestaetigen auch die Fundamentalisten, indem sie das Ausschliessen von Vorwaenden als den ersten aber nicht den letzten Schritt bezeichnen. Wir glauben, dass wir dem Beispiel des Propheten (a.s.) am besten folgen, wenn wir Haendeschuetteln und Beruehrungen unter normalen Umstaenden vermeiden und uns dies nur dann zubilligen, wenn wir sicher vor Versuchung sind und ein guter Grund vorliegt.

Das ist dann der Fall, wenn das Haendeschuetteln als Mittel zum Austausch edler freundschaftlicher Gefuehle zwischen Glaeubigen dient, wie etwa das Haendeschuetteln zwischen Verwandten und engen Freunden bei entsprechenden Gelegenheiten, zum Beispiel der Begruessung bei der Rueckkehr von einer Reise oder als Anerkennung und Ermunterung fuer eine gute Tat oder bei Beileid und Trost im Unglueck.

Um aber in unser heutigen Gesellschaft zu bestehen, in der das Haendeschuetteln zwischen Maennern und Frauen beim Begegnungen als Bestandteil der Etikette einfach dazugehoert, ist man gelegentlich gezwungen, sich anzupassen, um eventuelle Peinlichkeiten zu vermeiden; andererseits gibt es dafuer (das Haendeschuetteln) auch kein absolutes Verbot.

Soweit das Zitat. Dazu noch einige Anmerkungen. Wenn vom Propheten (a.s.) gesagt wird, dass er das Haendeschuetteln mit Frauen abgelehnt hat, muss der Vollstaendigkeit halber hinzugefuegt werden, dass er dies anlaesslich des formellen Ablegens des Treueides (bai'a) durch Frauen gesagt hat. Es gab aber andere Gelegenheiten, bei denen der Prophet (a.s.) bei Begegnungen mit Frauen beruehrt wurde, sei es bei Begruessungen oder um durch die Beruehung seiner Haut Segen zu erlangen.

Eine andere Frage ist, ob das Haendeschuetteln mit einer Person des anderen Geschlechts eine bestehende rituelle Reinheit ungueltig macht. Die verschiedenen Rechtsschulen haben diese Frage unterschiedlich beantwortet.

Einige, so zum Beispiel die Schafe'iten, halten eine Erneuerung der Gebetswaschung nach jeder (beabsichtigten oder unbeabsichtigten) Beruehrung mit einer Person des anderen Geschlechts fuer erforderlich, waehrend andere dies nur dann fuer notwendig erachten, wenn die Beruehrung eine sexuelle Komponente hatte. Bei den Schiiten spielt ausserdem noch eine Rolle, ob die andere Person Muslim ist, denn bei Nichtmuslimen kommt noch der Aspekt der Unreinheit an sich dazu.

Es ist daher kaum moeglich eine allgemeinverbindliche Aussage zu machen und letztlich muss jede(r) fuer sich selbst aus einer gegebenen Situation heraus eine Entscheidung treffen. Mit Sicherheit handelt es sich bestenfalls um eine zweitrangige Frage, die auf keine Wahl zwischen Glauben und Unglauben hinauslaeuft.

Ein Muslim, in dessen Heimatland das Haendeschuetteln mit Personen des anderen Geschlechts unueblich ist, wird das anders sehen als jemand, der aus Deutschland stammt oder hier aufgewachsen ist.

Bei dieser Gelegenheit eine Anmerkung: Entsprechend den Regeln des guten Benehmens in Deutschland (Knigge - wird leider nicht mehr beachtet) wartet ein Herr, bis die Dame ihm ihre Hand gibt; er streckt seine Hand der Dame nicht entgegen. Eine Dame braucht im Gegensatz zu einem Herrn den Handschuh (wenn sie einen traegt) auch beim Haendeschuetteln nicht auszuziehen.

Rundbrief Nr. 06/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V.


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