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Christlich-Islamische Gesellschaft e.V.
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Christlich-Islamische Gesellschaft e.V.
GRÜNDUNGSMITGLIED IM KOORDINIERUNGSRAT DER VEREINIGUNGEN DES CHRISTLICH-ISLAMISCHEN DIALOGES IN DEUTSCHLAND (KCID)

Pressemitteilung

Nicht das Kopftuch, sondern sein Verbot gefährdet die Integration der Muslime

Ein Kopftuchverbot ist für ein Miteinander der Religionen in unserer immer vielfältiger werdenden Gesellschaft ein falsches Signal. Die fortwährend weitergetriebene Diskussion um ein Verbot führt
- eher zu Desintegration statt zu Integration,
- eher zu gesellschaftlicher Spaltung statt einem Miteinander kultureller und religiöser Überzeugungen,
- eher zu Diskriminierung ihrer Trägerinnen statt Einbindung einer religiösen Minderheit in unsere Gesellschaft.

Der Vorstand der Christlich-Islamischen Gesellschaft e.V. spricht sich deshalb gegen den im Landtag Nordrhein-Westfalens von CDU und FDP vorgestellten Gesetzesentwurf aus, der auf ein grundsätzliches Verbot des Kopftuches für muslimische Beamtinnen und Angestellte des öffentlichen Dienstes des Landes hinausläuft. Ohne Not wurde dieser Entwurf auf die politische Agenda gesetzt. Wenn dieses Gesetz angenommen wird, droht mehr als 20 Lehrerinnen, die zum Teil seit Jahrzehnten erfolgreich und unbeanstandet tätig sind, Nötigung des Gewissens oder Entlassung.

Der Vorsitzende der Christlich-Islamischen Gesellschaft, Bashir Ahmad Dultz erklärt: "Gerade die Musliminnen, die durch ihre berufliche Karriere ein Beispiel für Integration und Selbstbestimmung sein könnten, sollen gezwungen werden, ihre Identität zu verleugnen. Die vom Gesetzentwurf geforderte Verpflichtung zur Neutralität ist am Auftreten und der Dienstführung einer Person festzustellen, nicht an einem Kleidungsstück."

Wenn dieses Stück Tuch grundsätzlich als Verkörperung islamischen Fundamentalismus und als Widerspruch gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung der Geschlechter dargestellt wird, verkennt man die Realitäten und maßt sich über die Köpfe der Betroffenen hinweg die Interpretationshoheit über ihre Motive an.

"Unglaubwürdig wird der Gesetzesentwurf dann, wenn er argumentiert, dass die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen nicht dem geforderten neutralen Verhalten widersprechen würde." So bewertet dies Rainer Schwarz, stellvertretender Vorsitzender der Christlich-Islamischen Gesellschaft. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen und das Neutralitätsgebot des Staates gegenüber den religiösen Überzeugungen seiner Bürger verletzt. Wir sind im Laufe unserer mehr als 20jährigen Arbeit zu der Überzeugung gekommen, dass die Religionen in der Gesellschaft nur dann positive Beiträge leisten können, wenn ihre Vertreter, Christen und Muslime, aber auch Juden, Buddhisten, Hindus und andere, sich gleichberechtigt und unbehindert in allen gesellschaftlichen Feldern bewegen und begegnen können.

Köln, 3. November 2005             Der Vorstand

Die Christlich-Islamische Gesellschaft e.V. wurde 1982 gegründet und ist die älteste und größte Basisorganisation des christlich-islamischen Dialogs in Deutschland.


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