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5826 nichtdeutsche Gefangene aus ueber 120 verschiedenen Herkunftslaendern befanden sich am 31. Maerz 1997 in den nordrhein-westfaelischen Justizvollzugsanstalten. Das ist ein Anteil von knapp 33 Prozent der Gesamtbelegung. Darauf machte

Justizminister Dr.Fritz Behrens (SPD)

in seiner Antwort auf eine Muendliche Anfrage des CDU-Abgeordneten Heinz Paus aufmerksam, die der Unionspolitiker unter die Ueberschrift gestellt hatte: "Kehrtwende beim Thema Abschiebung von Auslaendern?"

Paus hatte auf einen Artikel in einer Koelner Zeitung hingewiesen, laut dem der Hamburger Buergermeister Henning Voscherau (SPD) schaerfere Gesetze gegen Gewalttaeter gefordert und sich dafuer ausgesprochen hatte, Strafrichtern die Moeglichkeit einzuraeumen, auslaendische Straftaeter in ihre Heimatlaender abzuschieben.

Der Justizminister berichtete ueber die Fakten, besonders hoch sei mit rund zehn Prozent der Anteil der Gefangenen aus der Tuerkei und mit 4,1 Prozent aus dem ehemaligen Jugoslawien an der Belegung mit auslaendischen Gefangenen. Fuer die praktische Vollzugsarbeit stelle dieser hohe Anteil der Auslaender bei den Inhaftierten die Bediensteten vor zahlreiche Schwierigkeiten. Als Hindernisse erwiesen sich namentlich die Sprachbarriere und die Herkunft der Gefangenen aus Kulturkreisen, die sich vom deutschen Kulturkreis oft wesentlich unterschieden.

Behrens wollte nicht verschweigen, dass die hohen Auslaenderzahlen eine wesentliche Ursache fuer die angespannte Belegungssituation im geschlossenen Strafvollzug in NRW, aber auch anderenorts darstellten. Der Minister bekraeftigte indessen, auch vor diesem Hintergrund koenne aber von einer Kehrtwende beim Thema Abschiebung von Auslaendern keine Rede sein. Das gelte auch fuer das, was Buergermeister Voscherau nach Presseberichten angeblich zu diesem Thema gesagt habe. Nach geltendem Recht richte sich die Abschiebung von Auslaendern nach dem Auslaendergesetz und dem Gesetz ueber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Nach diesen Gesetzen werde entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen Auslaender Deutschland zu verlassen haetten. Die Instrumentarien des Auslaendergesetzes und der Abschiebung von auslaendischen Straftaetern wuerden voll genutzt. Es bestehe aber Ubereinstimmung darueber, dass hier verhaengte Freiheitsstrafen zur allgemeinen Abschreckung in der Regel mindestens teilweise auch hier verbuesst werden muessten. Der Minister teilte weiter mit, neueren Entwicklungen in der Strafrechtspolitik werde auch dadurch Rechnung getragen, dass verstaerkt das Heimatland des Verurteilten um Vollstreckungshilfe gebeten werde. In diesem Zusammenhang machte er darauf aufmerksam, dass nach Auskunft des Bundesjustizministeriums mehr als die Haelfte aller etwa gegenueber der Tuerkei angebrachten Vollstreckungshilfeersuchen aus NRW gekommen seien. Behrens stimmte dem Hamburger Buergermeister zu, dass in dieser Frage mehr geschehen solle. Deshalb haetten die Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer Konferenz im Juni 1996 den Bundesjustizminister gebeten, auf voelkerrechtliche Vereinbarungen hinzuwirken, die eine Uberstellung auslaendischer verurteilter Personen auch ohne deren Zustimmung in ihre Heimatlaender zur Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen ermoeglichten. "Ich hoffe, dass diese Bemuehungen alsbald Erleichterungen bei der internationalen Vollstreckungshilfe bringen", meinte der Minister.

Auf eine Zusatzfrage des CDU-Abgeordneten Paus, ob die Landesregierung im Bundesrat einer Novelle des Auslaenderrechts zustimmen werde, die der Bundestag beschlossen habe und die erleichterte Abschiebungsmoeglichkeiten bei Straftaetern vorsehe, antwortete Innenminister Franz-Josef Kniola (SPD), man werde weitersehen, wenn das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vorliege.

Quelle: (NRW-)Landtag intern, 21.Mai 1997.


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