Dieses Logo/Emblem ist als Gebrauchsmuster rechtlich geschützt www.chrislages.de
Christlich-Islamische Gesellschaft e.V.
Home    CIG - Wir über uns    Kontakt    Dialog    Aktuell    Archiv    Suchen    Veranstaltungen    Literatur    Links

Zwischen Assimilation und Ghettoisierung:

Zum Integrationsstand der muslimischen Auslaender in Deutschland


1. Die islamische Praesenz in Deutschland

Infolge von Anwerbevereinbarungen kamen in den sechziger Jahren dieses Jahrhunderts zahlreiche auslaendische Arbeitnehmer islamischen Glaubens in die BRD. Ihnen folgten seit dem Anwerbestop von 1972 oftmals ihre Familienangehoerigen mit dem Ergebnis, dass zahlreiche muslimische Familien in Deutschland sesshaft wurden.

Neben den muslimischen Arbeitnehmern aus der Tuerkei, dem ehemaligen Jugoslawien, Marokko und Tunesien kamen seit Ende der 70er Jahre zahlreiche Asylanten und Buergerkriegsfluechtlinge islamischen Glaubens nach Deutschland (z.B. aus Iran, Afghanistan, Libanon, Somalia), zuletzt Anfang der 90er Jahre aus Bosnien-Herzegowina. Eine zuverlaessige Angabe der Gesamtzahl der muslimischen Wohnbevoelkerung in Deutschland ist nicht moeglich, da
1. Auslaender nicht nach ihrer Religionszugehoerigkeit im Auslaenderzentralregister erfasst werden und
2. die kommunalen Meldebehoerden Muslime unter der Rubrik 'Verschiedene' fuehren.
Die Volkszaehlung von 1987 hatte die Zahl von 1.650.952 Muslimen in den alten Bundeslaendern der BRD zum Ergebnis, was einem Bevoelkerungsanteil von 2,7% an der Gesamtbevoelkerung entsprach. Hiervon waren 1.602.986 (=97,1%) Muslime auslaendischer Nationalitaet und 47.966 (=2,9%) Muslime deutscher Staatsangehoerigkeit. Das Ergebnis der Volkszaehlung zeigte also, dass die ueberwiegende Zahl der Muslime Auslaender waren und nur eine Minderheit deutsche Staatsbuerger.

Beruecksichtigt man die Hauptherkunftslaender der Muslime um eine ungefaehre Zahl zu ermitteln, so ergibt sich nach dem Bericht der Beauftragten der Bundesregierung fuer die Belange der Auslaender vom 29.11.1995 folgendes Bild: Ende 1994 waren von rund 7 Mill. Auslaendern im Bundesgebiet etwa 2 Mill. Tuerken, 250.000 Bosnier, 104.000 Iraner, 82.000 Marokkaner, 54.000 Libanesen, 51.000 Afghanen und 27.000 Tunesier. Demzufolge laesst sich die Gesamtzahl der Muslime auf gegenwaertig 2,5 bis 2,7 Mill. Personen schaetzen.

Bei diesen Zahlen ist aber zu beruecksichtigen, dass nicht jeder Muslim Tuerke ist und nicht jeder Tuerke Muslim, wie es auch Christen unter Bosniern, Iranern und Libanesen sowie Hindus unter Afghanen gibt. Diese Zahlenspiele und die damit verbundenen Unsicherheiten machen eines deutlich: Die Frage der islamischen Praesenz in Deutschland wird bislang von einem auslaenderpolitischen Blickwinkel aus betrachtet und nicht von einem religioesen; d.h. Islam in Deutschland wird als eine Auslaender betreffende Angelegenheit verstanden. Diese Sichtweise ist meines Erachtens aus folgenden Gruenden nicht zutreffend:

1. Ein hoher Anteil der muslimischen Auslaender lebt bereits sehr lange in Deutschland und besitzt einen gesicherten Aufenthaltsstatus, der einen Daueraufenthalt gewaehrleistet. Nach dem Bericht der Bundesauslaenderbeauftragten lebten Ende 1994 543.000 Tuerken mehr als 20 Jahre in Deutschland und 986.000 Tuerken waren im Besitz eines dauerhaften Aufenthaltsstatus.

2. Die meisten muslimischen Kinder und Jugendlichen sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Die meiste Zeit ihres Lebens haben sie in Deutschland verbracht, wo auch ihre Sozialisation stattfindet. So heisst es im Bericht der Bundesauslaenderbeauftragten: "Heute sind etwa 2/3 aller Migrantenkinder in Deutschland zur Welt gekommen und werden zum groessten Teil auch in Deutschland aufwachsen, Kindergaerten besuchen, zur Schule gehen, Berufe erlernen, arbeiten, heiraten und wieder "auslaendische" Kinder haben.

Statistisch werden sie als Auslaender registriert, obwohl sie in Wirklichkeit Kinder und Jugendliche dieses Landes sind." (S.9f.) Wenn diese Tatsache fuer Auslaender all gemein gilt, so gilt sie auch fuer Muslime im besonderen.

3. Die Zahl der Einbuergerungen auch der muslimischen Auslaender nimmt bestaendig zu. Allein 1993 erwarben etwa 12.000 Tuerken, 2.000 Marokkaner und je 1.500 Afghanen und Tunesier die deutsche Staatsbuergerschaft. Hatte die Volkszaehlung von 1987 das Ergebnis von rund 48.000 deutschen Muslimen gebracht, so nimmt diese Zahl durch Einbuergerungen staendig zu. Diese Beobachtungen lassen mich die

1.These formulieren: Der Islam wird eine dauerhafte Erscheinung im religioesen und gesellschaftlichen Kontext der BRD und keine voruebergehende Erscheinung im Zusammenhang der Ein- und Auswanderung von Auslaendern sein.

2. Organisationsformen der Muslime in Deutschland

Anders als das Christentum kennt der Islam keine kirchenaehnlichen Strukturen und Organisationsformen, sondern nur die alle Muslime umfassende islamische Gemeinschaft, die "umma", die alle Muslime im gemeinsamen Bekenntnis und der Ausuebung der religioesen Pflichten eint. Der Islam selbst ist die praegende Kraft im Leben des einzelnen und der Gemeinschaft. So haben auch die nach Deutschland eingewanderten Muslime den Islam erlebt und gelebt. "Die Muslime tragen in sich das Bild der Welt, aus der sie kommen, deren Lebensformen und Regeln ihnen vertraut waren. Es ist eine geschlossene vom Islam gepraegte Welt.

Denn der Islam in seiner traditionellen Gestalt ist ja nicht nur Religion im engeren Sinne, sondern praegt das taegliche Leben in allen individuellen und gemeinschaftlichen Aeusserungen, er ist soziale Konvention, rechtliche Norm, Kultur. Man hat ihn gleichsam mit der Atemluft in sich aufgenommen." (Micksch-Mildenberger, Christen und Muslime im Gespraech, S.9) Die Erfahrung der Diaspora aber wurde eine andere fuer die eingewanderten Muslime. Es war die Erfahrung, dass die geschlossene vom Islam gepraegte Umwelt in der Fremde fehlte und der gewohnte Glaube sich nur schwer verwirklichen liess.

So kam es zur Bildung von islamischen Organisationsformen und Strukturen durch die erste Generation der eingewanderten Muslime, einem fuer sie eigentlich unbekannten Phaenomen. Beguenstigt wurde diese Entwicklung durch die Tatsache, dass der Islam in Deutschland (anders als in Oesterreich) nicht staatlich anerkannt ist und Muslime nicht den Status einer Koerperschaft des oeffentlichen Rechts nach Art. 140 GG erwerben und die damit verbundenen Rechte geniessen konnten. Zur Wahrung der religioesen Interessen und zur Ausuebung der religioesen Pflichten entstanden ab Anfang der 70er Jahre eine Vielzahl von Moscheegemeinden, Vereinen und Verbaenden.

In der Regel waehlten sie die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) nach dem Vereinsgesetz, mit dem Ziel ueber diese organische Verfasstheit zukuenftig die Koerperschaftsrechte zu erlangen. Es ist an dieser Stelle unmoeglich ein Gesamtbild dieser Struktur zu zeichnen, da es zu viele unterschiedliche Einzelorganisationen gibt. Bezeichnend ist jedoch, dass die meisten Moscheen und oertlichen Vereine zu einem der grossen Verbaende gehoeren und es in letzter Zeit zu einem Zusammenschluss zu Spitzenverbaenden gekommen ist. Im folgenden sollen daher die grossen Einzelverbaende und die Spitzenverbaende dargestellt werden.

2.1 VIKZ

1973 wurde das Islamische Kulturzentrum (IKZ) mit Sitz in Koeln gegruendet, das aus der Tuerkischen Union hervorging und 1980 in Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) umbenannt wurde (entprechend der Union Oesterreichischer Islamischer Kulturzentren). Der Verband mit Hauptsitz in Koeln unterhaelt nach eigenen Angaben im Bundesgebiet insgesamt 250 Niederlassungen mit rund 20.000 Mitgliedern. Neben der religioesen Betreuung der tuerkischen Muslime fuehlt der Verband sich in besonderer Weise der religioesen Bildung von Kindern und Jugendlichen verpflichtet und fuehrt in seinen Gemeinden zahlreiche Korankurse durch.

Er steht damit in der Tradition einer religioesen Erneuerungsbewegung, die im Widerstand zum kemalistischen Laizismus in der Tuerkei entstand und sich die religioese Ausbildung der Jugend durch Korankurse zum Ziel setzte. In Deutschland unterhaelt der Verband zahlreiche und intensive Kontakte zu Kirchen und gesellschaftlichen Gruppen und gehoert zu den Gruendungsmitgliedern des Zentralrates der Muslime in Deutschland.

2.2 Milli Goerues, frueher AMGT

Ebenfalls in Koeln wurde 1976 die Tuerkische Union Europa gegruendet, die 1985 in Vereinigung der Neuen Weltsicht in Europa (AMGT) umbenannt wurde. Hierbei handelt es sich um einen tuerkisch-islamischen Verband, der in ideeller Naehe zur damaligen Nationalen Heilspartei (MSP), der heutigen Refah Partei (Wohlfahrtspartei), von Necmettin Erbakan steht. Der Verband hat nach eigenen Angaben bundesweit 42.275 Mitglieder in 262 Ortsvereinen. Es ist damit zu rechnen, dass AMGT die groesste nichtstaatliche tuerkisch-islamische Vereinigung in Deutschland ist.

Wie bei den anderen Verbaenden bezieht sich die Mitgliederzahl nur auf die eingetragenen Mitglieder, so dass deren Familienlienangehoerige miteinzubeziehen sind. Viele von AMGT direkt oder indirekt abhaengige Organisationen treten zudem unter einem rechtlich eigenen Status auf. Im Mai 1995 kam es zu einer Neuorganisation des Verbandes und seither gibt es zwei Rechtstraeger: 1. Islamische Gemeinschaft Milli Goerues (IGMG) zur seelsorglichen und sozialen Betreuung und 2. Europaeische Moscheebau- und Unterstuetzungsgemeinschaft (EMUG) zur wirtschaftlichen und finanziellen Verwaltung. Der Verband ist fuehrendes Mitglied des Islamrates.

2.3 DITIB

Als Antwort auf die Gruendung von nichtstaatlichen tuerkisch-islamischen Organisationen im Ausland, die sich um die religioes-sozialen Belange der tuerkischen Immigranten kuemmerten, wurde 1982 in Berlin und 1985 in Koeln die Tuerkisch - Islamische Union der Anstalt fuer Religion gegruendet (DITIB). Hierbei handelt es sich um die Auslandsorganisation des Praesidiums fuer religioese Angelegenheiten der Tuerkischen Republik (DIYANET) in Ankara. Damit ist die Ausrichtung des Verbandes eindeutig: DITIB vertritt die offizielle tuerkische Religionspolitik unter den Tuerken im Ausland, naemlich das laizistische Prinzip einer Trennung von Religion und Politik, bei gleichzeitiger Kontrolle der Religion durch den Staat.

Die Organisationsstruktur von DITIB unterscheidet sich von den beiden vorherigen Verbaenden. Die jeweiligen Ortsvereine sind rechtlich eigenstaendig, haben sich aber der Zentrale in Koeln oder Berlin angeschlossen und in vielen Faellen ihren Grundbesitz DITIB uebertragen. Sie bekommen von DITIB einen Religionsgelehrten als Vorbeter fuer die Dauer von jeweils 5 Jahren gestellt, der als Beamter vom tuerkischen Staat entsandt und bezahlt wird. Nach eigenen Angaben waren 1993 414 Religionsgelehrte in Deutschland und 27 in Oesterreich taetig.

Die Religionsbeauftragten der jeweiligen Konsulate und der Botschaft vertreten die Interessen des tuerkischen Staates gegenueber den Ortsvereinen. Obwohl DITIB mit insgesamt 740 Vereinen und etwa 90.000 Mitgliedern die zahlenmaessig groesste Organisation darstellt, kann sie nicht als die ein flussreichste gelten. Dies hat mit ihrer Struktur zu tun und damit, dass sich in den einzelnen Vereinen selbst heterogene Kraefte zusammenfinden.

Es ist anzunehmen, dass bei den beiden vorherigen Verbaenden eine intensivere Bindung der Mitglieder an die Zentralen besteht, als bei DITIB. Als Einrichtung des tuerkischen Staates versucht DITIB dessen Interessen unter den tuerkischen Landsleuten in Deutschland zu vertreten und ist aufgrund dieser Rueckbindung weder Mitglied im Islamrat noch im Zentralrat.

2.4 Weitere Verbaende

Neben diesen drei tuerkisch-islamischen Verbaenden in Deutschland gibt es noch eine Reihe weiterer Verbaende, die der Vollstaendigkeit halber wenigstens genannt werden sollen.

Die Foederation der Tuerkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa (ADUETDF) gilt als nationalistisch tuerkischer Verband mit enger Bindung an die Nationalistische Arbeitspartei (MCP) von Alparslan Tuerkes. Neben dem tuerkisch nationalen Element wird in letzter Zeit verstaerkt auch das tuerkisch islamische Element vertreten. Die Mitgliederzahl wird auf 3.000 geschaetzt. Von diesem Verband spaltete sich 1987 die heutige Tuerkisch-Islamische Union in Europa (ATIB) ab, die etwa 11.000 Mitglieder in 122 Vereinen hat und gegenueber dem nationalen mehr das religioese Element vertritt und eine Synthese von tuerkischer und islamischer Identitaet anstrebt.

An Bedeutung verloren hat die als islamistisch eingestufte Foederation der Islamischen Gemeinden und Vereine (ICCB), die sich 1984 unter Cemalettin Kaplan, dem Khomeini von Koeln, von der AMGT abspaltete und heute etwa 3.000 Mitglieder hat. Aufsehen erregte der mittlerweile verstorbene Kaplan 1992 durch die Ausrufung des Foederativen Islamstaates Anatolien in Koeln Nippes und seine Proklamation zum Kalifregenten.

Abschliessend sei erwaehnt, dass sich auch die in Deutschland lebenden Aleviten, die zu einer heterodoxen Form der Schia gehoeren und etwa 20% der tuerkischen Bevoelkerung ausmachen, unter dem Organisationsdruck der anderen Verbaende zu eigenen alevitischen Vereinen zusammengeschlossen haben. 1991 kam es zur Gruendung eines eigenen Verbandes, der Vereinigung der Aleviten Gemeinden, dem 120 Vereine mit 15.000 Mitgliedern angehoeren. Die Aleviten vertreten einen liberalen Islam und bekennen sich zum tuerkischen Laizismus.

Alles in allem kann daher mit rund 200.000 Mitgliedern in tuerkisch-islamischen Verbaenden in Deutschland gerechnet werden.

2.5 Dachorganisationen

Seit Mitte der 80er Jahre ist innerhalb dieser Organisationsstrukturen ein neues Phaenomen zu beobachten, naemlich der Zusammenschluss von Verbaenden und Vereinen zu Dachorganisationen. Massgeblich fuer diese Entwicklung war die Einsicht, dass die Durchsetzung gemeinsamer Interessen allzuoft an der Uneinigkeit und Differenzierung der Verbaende scheiterte und die oeffentliche Meinung einen verbindlichen Ansprechpartner forderte.

Im Bewusstsein und mit der Absicht gegenueber Staat, Parteien und Kirchen gemeinsam aufzutreten und einen Gespraechspartner zu schaffen, kam es zum Zusammenschluss verschiedener Verbaende und Vereine. Im November 1986 wurde der Islamrat fuer die BRD gegruendet, der derzeit aus 26 Einzelorganistionen besteht. Sehr schnell zeigte sich aber, dass es aufgrund interner Spannungen und Auseinandersetzungen nicht moeglich war alle Verbaende unter einem Dach zu sammeln. Mit der Zeit kam es daher zu einer erneuten Differenzierung, die mit dem Austritt des VIKZ 1988 und einer staerkeren Einflussnahme der AMGT einherging und 1994 zur Gruendung einer zweiten Dachorganisation fuehrte, dem Zentralrat der Muslime in Deutschland.

Der Zentralrat besteht derzeit aus 18 Mitgliedsorganisationen, wozu auch mehrere nichttuerkische Verbaende gehoeren. Neben den beiden genannten Zusammenschluessen steht unabhaengig davon DITIB, die aufgrund ihrer Rueckbindung an den tuerkischen Staat weder im Islamrat noch im Zentralrat vertreten sein kann. Somit gibt es im gesellschaftlichen Kontext der BRD derzeit drei islamische Spitzenverbaende.

Diese Analyse der komplexen Organisationsformen laesst mich abschliessend meine

2.These formulieren: Aus einer inneren Notwendigkeit heraus haben sich tuerkische Muslime in Deutschland organisiert. Die offenkundige Rueckbindung an Strukturen in der Heimat behindert dabei die gesellschaftliche Integration der Muslime in Deutschland. Die Differenzierung in zu viele Organisationen erschwert die Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Was notwendig ist, ist die Ausbildung eines deutschen Islam, der ein gleichberechtigter Teil der pluralistischen Gesellschaft wird, wozu eine Abkoppelung von heimatlichen Strukturen und eine innerislamische Einigung erforderlich ist.

3. Integrationspolitik und Integrationskonzepte in der gegenseitigen Wahrnehmung

Es gibt wohl kaum einen Begriff in der aktuellen auslaenderpolitischen Diskussion, der so vieldeutig und zugleich missverstaendlich ist, wie der Begriff der Integration. Die Spannbreite des Begriffs reicht von der Vorstellung einer durch Auslaender einseitig zu leistenden Anpassung an die deutsche Gesellschaft, ueber einen aktiven Eingliederungsprozess der Auslaender durch den Staat, bis hin zum interaktiven Geschehen zwischen Auslaendern und der Aufnahmegesellschaft, durch das diese selbst veraendert wird. Auch in der Beschreibung der Integrationsziele gibt es unterschiedliche Deutungen.

Auf der einen Seite steht die Zielvorstellung einer Assimilation des Fremden in die aufnehmende Gesellschaft unter Annahme einer neuen Identitaet und auf der anderen Seite, die eines Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion unter Wahrung ihrer spezifischen Identitaeten. Nach meinem Dafuerhalten ist Integration als ein gegenseitig verlaufender Prozess, als ein interaktives Geschehen zwischen Fremden und Einheimischen zu verstehen, unter Voraussetzung und Beruecksichtigung der jeweiligen Identitaeten mit dem Ziel eines besseren gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Hierbei ist festzustellen, dass fuer den Integrationsprozess selbst die Distanz zwischen der Herkunftsgesellschaft des Auslaenders und der Aufnahmegesellschaft entscheidend ist. Damit sind die feststellbaren Unterschiede zwischen Auslaendern und Einheimischen gemeint, hinsichtlich Sprache, Hautfarbe, Aussehen sowie der sozialen und kulturellen Merkmale. Zusammenfassend kann gesagt werden, je groesser diese Distanz in oekonomischer, sozialer, kultureller und religioeser Hinsicht ist, desto schwieriger verlaeuft der Integrationsprozess und desto mehr Konflikte koennen dabei auftreten. Je mehr sich ein Auslaender von Deutschen unterscheidet, desto schwieriger wird es fuer ihn sich zu integrieren bzw. durch die Gesellschaft integriert zu werden.

Die Religion stellt dabei nur eines der Merkmale dar; doch kann angenommen werden, dass gerade die islamische Identitaet von muslimischen Auslaendern fuer den Integrationsprozess eine Rolle spielt, da sie fuer entsprechende andere soziale und kulturelle Verhaltensmuster massgeblich ist. So wird der Islam in der deutschen Oeffentlichkeit vielfach als ein die Integration hemmendes Merkmal gesehen und verstanden. Ansatzpunkte dieser Interpretation sind die nach aussen hin feststellbaren Artikulationen islamischen Selbstverstaendnisses, wie z.B. das Tragen des Kopftuchs, Befreiung vom koedukativen Sportunterricht, Segregation von muslimischen Maedchen und Frauen in der deutschen Oeffentlichkeit, die dann zu dem oft formulierten Urteil fuehren: "Die wollen sich doch nicht integrieren lassen!"

Wenn aber auf der anderen Seite die Frage der islamischen Praesenz in Deutschland allein vom auslaenderpolitischen Standpunkt aus wahrgenommen wird, dann hat das zur Folge, dass Integrationspolitik und Integrationskonzepte von dieser Voraussetzung ausgehen - vom Auslaender sein - und nicht von der religioesen Identitaet - vom Muslim sein - her konzipiert werden. Es kann daher behauptet werden, dass es gegenwaertig in Deutschland keine Integrationskonzepte zur Integration von Muslimen gibt und die religioese Dimension in der Integrationspoltik unzureichend reflektiert wird.

3.1 Staatliche Bemuehungen um Integration

Seit langem werden staatlicherseits intensive Bemuehungen zur gesellschaftlichen Integration von Auslaendern im Bundesgebiet getroffen. Hierbei ist an Massnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache, die vom Sprachverband in Mainz gefoerdert werden, an Berufsvorbereitungs- und Berufausbildungsprogramme der Bundesanstalt fuer Arbeit sowie an die Sozialberatung fuer Auslaender der Wohlfahrtsverbaende zu denken. Zusaetzlich werden in letzter Zeit Programme und Massnahmen zur Betreuung und Pflege alter Auslaender entwickelt. Diese Massnahmen sind meines Ermessens alle von einem Defizit gekennzeichnet; naemlich davon, dass die religioese Dimension der muslimischen Auslaender ausser Acht gelassen wird.

Dies wird gerade im Bereich der Sozialberatung deutlich. Nach einer Bund - Laender - Vereinbarung ist die Zustaendigkeit fuer bestimmte Volksgruppen auf die einzelnen Wohlfahrtsverbaende verteilt. Demnach ist der Caritasverband fuer katholische Arbeitnehmer aus Portugal, Spanien, Italien, Slowenien und Kroatien zustaendig, das Diakonische Werk fuer orthodoxe Arbeitnehmer aus Griechenland und Jugoslawien und die Arbeiterwohlfahrt fuer muslimische Arbeitnehmer aus der Tuerkei, Bosnien-Herzegowina und dem Kossovo.

Bei der Arbeiterwohlfahrt handelt es sich aber um einen weltanschaulich neutralen Verband, bei dem oftmals - wie beim Internationalen Bund fuer Sozialarbeit - religioes ungebundene Tuerken und Kurden taetig sind. Damit ich nicht missverstanden werde, gerade die Arbeiterwohlfahrt hat in ihrem Sozialdienst Tuerk Danis viel fuer Tuerken getan, aber gerade die religioese Dimension spielt aufgrund ihres Selbstverstaendnisses dabei keine Rolle.

Das aber fuehrt dazu, dass muslimische Auslaender sich in einem wesentlichen Teil ihres Selbstverstaendnisses nicht ernst genommen fuehlen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Die Integration muslimischer Maedchen und junger Frauen laesst sich nicht durch die herkoemmlichen Strukturen sozialpaedagogischer Jugendarbeit erreichen, sondern bedarf eines speziellen Ansatzes, da die herkoemmlichen Angebote von den muslimischen Familien nicht angenommen werden. Mit anderen Worten und so lautet meine

3.These: Solange die verschiedenen Integrationsmassnahmen im Kindergartenbereich, in der Schule, der Maedchen- und Frauenarbeit und der Altenarbeit nicht die spezielle islamische Identitaet ernst nehmen, kann von ihnen keine positive Wirkung auf das Integrationsgeschehen der Muslime erwartet werden.

3.2 Von vielen Auslaendern missverstanden

Von vielen muslimischen Auslaendern wird Integration mitunter mit Assimilation verwechselt. Es entsteht fuer sie der Eindruck, dass durch die dargestellten Integrationsmassnahmen ein Druck zur Anpassung an die deutsche Gesellschaft entsteht, der in einem Verlust der eigenen Identitaet und der Annahme der deutschen Identitaet besteht. Dabei kommt gerade ihrer religioesen Identitaet in der Fremde eine identitaetsstabilisierende Funktion zu, da sich das Tuerke-sein ueber das Muslim-sein definiert und umgekehrt.

Der Islam als normatives Verhaltenssystem aber formuliert Verhaltensregeln und -strukturen, die der Identitaetswahrung in der Diaspora dienen. Eine ungenuegende Beruecksichtigung dieser Identitaet oder gar ein Angriff darauf fuehrt dazu, dass sie sich in diese spezifische Identitaet zurueckziehen und gegenueber der deutschen Gesellschaft abgrenzen. Folgende Problemfelder sind dabei zu beruecksichtigen:

3.2.1 Muslimische Kinder und Jugendliche

Gerade die heranwachsende Generation der muslimischen Kinder und Jugendlichen lebt in einer schwierigen Situation, die oftmals als Kulturkonflikt oder 'das Stehen zwischen zwei Stuehlen' charakterisiert wird, da sich ihre Sozialisation im Spannungsfeld zwischen den Wertvorstellungen der deutschen Gesellschaft einerseits und denen der muslimischen Familie andererseits vollzieht. Es geht um den schwierigen Prozess einer stabilen Identitaetsfindung angesichts divergierender Normen und Werte. Dieser Prozess wird durch eine Reihe von Faktoren erschwert.

Die meisten muslimischen Jugendlichen sind in Deutschland geboren und aufgewachsen und kennen die Heimat ihrer Eltern nur durch den jaehrlichen Urlaub. Obwohl Deutschland fuer sie eigentlich Heimat ist, sind sie rechtlich gesehen Auslaender und unterliegen den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie wachsen mit gleichaltrigen deutschen Jugendlichen in Schule und Freizeit auf und werden doch zu Hause von den Vorstellungen ihrer Familie gepraegt. Weder sind sie richtige Deutsche, noch richtige Tuerken oder Marokkaner.

Erschwerend kommt hinzu, dass unter ihnen die Zahl der Schulabgaenger ohne Schulabschluss und der Arbeitslosen ohne Berufsausbildung am hoechsten ist. Daher verwundert es nicht, dass viele von ihnen angesichts von Orientierungs und Perspektivlosigkeit Halt bei nationalistischen oder islamistischen Gruppierungen suchen, weil ihnen durch sie ueber Nationalitaet und Religion eine Identitaet vermittelt wird. Angesichts einer in Nordrhein-Westfalen durchgefuehrten Studie kann daher mit Recht behauptet werden, dass der ideologische Zugriff nationalistischer oder islamistischer Gruppen auf tuerkische Jugendliche zugenommen hat.

3.2.2 Muslimische Maedchen und Frauen

Genauso schwierig stellt sich die Situation fuer muslimische Maedchen und junge Frauen dar, bei denen der familiaere Druck groesser als bei den maennlichen Jugendlichen und jungen Maennern ist. Dies hat seinen Grund darin, dass die in islamischen Laendern gegebenen Arbeits- und Freizeitstrukturen fuer Maedchen und Frauen in Deutschland nicht vorhanden sind und die oertlichen sozialpaedagogischen Einrichtungen der Jugendarbeit von ihnen nicht besucht werden (duerfen), da sie nicht den sozio-religioesen Vorstellungen der Familie entsprechen und als Gefahr betrachtet werden. Somit findet oftmals eine Einschraenkung der Maedchen und jungen Frauen auf den familiaeren und haeuslichen Bereich statt, was auch zur Folge hat, dass die Berufsausbildung starken Einschraenkungen unterliegt. Zeichen dieser Situation ist das vermehrt zu beobachtende Tragen von Kopftuechern als ein aeusseres Zeichen dieser Segregation und Versuch einer eigenen Identitaetsfindung.

3.2.3 Muslimische Familien

Die Familie selbst ist in der Fremde starken Belastungen ausgesetzt, da sich die traditionellen Verhaltensweisen und -normen nur bedingt umsetzen lassen. Gewohnte Familienstrukturen, wie die Dominanz des Alters ueber die Jugend und des Mannes ueber die Frau, werden gesellschaftlich in Frage gestellt. Gleichzeitig befuerchten die Eltern eine Entfremdung ihrer Kinder von der heimatlichen Kultur und Religion, da die Jugendlichen von den Einfluessen der fremden Gesellschaft und Kultur gepraegt werden und die Eltern sich schwer in der Vermittlung ihrer eigenen Werte und Normen tun.

Diese Situation wird ferner mitbeeinflusst durch eine schwierige soziale Position angesichts schlechter Arbeits- und Wohnverhaeltnisse, mangelnder Deutschkenntnisse und der Beschraenkung der sozialen Kontakte auf die eigenen Landsleute. Angesichts dieser Schwierigkeiten wird ein Rueckzug auf die eigene kulturelle und religioese Identitaet verstaendlich, da sich in der Familie, unter Landsleuten und in der Moschee in der Fremde ein Stueck Heimat finden laesst, das der Problembewaeltigung dienen soll. Dieser Prozess wird zudem beguenstigt durch eigene tuerkische Infrastrukturen sowie massgeblich durch die zahlreichen tuerkischen Fernsehsender.

Diese Beobachtungen lassen mich meine

4.These formulieren: Die gesellschaftliche Integration der muslimischen Auslaender hat unter Beruecksichtigung und Anerkennung ihrer religioesen Identitaet stattzufinden, um in einem dialogorientierten Prozess zu einem handlungsorientierten Verhalten im Sinne einer Problembewaeltigung in der deutschen Gesellschaft zu befaehigen.

4. Perspektiven und Moeglichkeiten

Abschliessend moechte ich einige Aufgaben formulieren, die meines Ermessens im Hinblick auf die gesellschaftliche Integration der muslimischen Auslaender notwendig sind.

4.1. Gesellschaftliche Anerkennung des Islam

In der Vergangenheit haben islamische Verbaende wiederholt Antraege auf Anerkennung als Koerperschaft des oeffentlichen Rechts gestellt. Nach Art. 140 GG, der sich auf entsprechende Art. der WRV bezieht, koennen Religionsgesellschaften die Koerperschaftsrechte erwerben, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewaehr der Dauer bieten" (Art. 140 GG/Art. 137 Abs. 5 WRV). Rein oberflaechlich betrachtet erfuellen die meisten islamischen Verbaende diese Voraussetzung. Die Anerkennung ist aber bisher daran gescheitert, dass ein Traeger der Hoheitsrechte nicht erkennbar war. Denn nicht der Islam als solcher kann Traeger dieser Rechte sein, sondern nur eine aus ihm erwachsene Organisation.

"Die Religionsgemeinschaft muss daher ueber eine auf Dauer eingerichtete Instanz verfuegen, die im Hinblick auf Lehre und Ordnung verbindliche Aussagen machen und Rechtshandlungen vornehmen kann." (S. Muckel, Muslim. Gemeinschaften als Koerperschaften des oeffentlichen Rechts, in: DOEV 1995, 314). Die Vielzahl der einzelnen Verbaende erschwert aber die Entscheidung dieser Frage. Problematisch ist auch die Rueckbindung einzelner Verbaende an politische oder staatliche Strukturen im Heimatland, da die Religionsgemeinschaften nach Art. 140 GG/Art. 137 Abs. 3 WRV ihre Angelegenheiten selbststaendig gestalten. Was also notwendig ist, ist eine staerkere Loesung einzelner Verbaende vom Heimatland und eine Ausrichtung auf Deutschland hin, einhergehend mit einem staerkeren Zusammenschluss. Positive Zeichen in diese Richtung sind aber festzustellen.

Sowohl der Zentralrat als auch der Islamrat bemuehen sich verstaerkt um eine Vertretung islamischer Interessen im deutschen Kontext und versuchen Ansprechpartner fuer Staat, Kirchen und Gesellschaft zu sein. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland wurde z.B. bei der Anhoerung des Deutschen Bundestages zum Thema Hirntod und Organverpflanzung am 28.06.1995 gehoert und legte eine Stellungnahme vor. Am 11.12.1995 hat als erster deutscher Bundespraesident Roman Herzog 14 Vertreter islamischer Spitzenverbaende in Deutschland zu einem Gedankenaustausch empfangen. Die Verleihung der Koerperschaftsrechte haette meines Ermessens eine positive Signalwirkung fuer die Tatsache, dass der Islam laengst ein Teil dieser Gesellschaft ist und bleiben wird.

4.2 Die Einfuehrung islamischen Religionsunterrichts

Die Einfuehrung islamischen Religionsunterrichts ist bisher auch an der Frage der Repraesentanz des Islam gescheitert. Zwar sind die Koerperschaftsrechte nicht zwingende Voraussetzung fuer die Einfuehrung islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Schulfach an deutschen Schulen, aber die Durchfuehrung hat nach Art. 7 Abs. 3 GG "in Uebereinstimmung mit den Grundsaetzen der Religionsgemeinschaft" zu erfolgen. Eine solche Religionsgemeinschaft war aber wie im Fall der Koerperschaftsrechte lange Zeit nicht erkennbar. In Ermangelung dessen wird in Nordrhein-Westfalen seit 1987 an Grundschulen und seit 1990 an weiterfuehrenden Schulen 'Religioese Unterweisung fuer Schueler islamischen Glaubens' auf der Basis eines vom Landesinstitut fuer Schule und Weiterbildung in Soest entwickelten Curriculums als Angebotsfach im Rahmen des muttersprachlichen Ergaenzungsunterrichtes erteilt. Dieses so positiv klingende hehre Unternehmen hat aber etliche Haken:

4.2.1 Deutsche islamische Fachleute wenig beteiligt

An der Curriculumentwicklung waren wesentlich islamische Fachleute aus dem Ausland beteiligt (aus Kairo und Ankara), nicht aber solche aus Deutschland selbst.

4.2.2 Didaktik stark christlich orientiert

Die dem Curriculum zugrundeliegende Didaktik ist stark an der Didaktik des konfessionellen christlichen Religionsunterrichts orientiert, die nicht unbedingt mit islamischen Vorstellungen uebereinstimmt.

4.2.3 Umsetzung nur im muttersprachlichen Ergaenzungsunterricht

Die Umsetzung findet im Rahmen des muttersprachlichen Ergaenzungsunterrichtes statt, also in Tuerkisch, Arabisch, Albanisch oder Bosnisch. Damit wird wohl kein sehr gelungener Beitrag zu einer besseren Integration geleistet, da die religioese Unterweisung damit wieder zu einer national-auslaendischen Angelegenheit wird.

4.2.4 Unterricht nicht durch Religionslehrer

Der Unterricht wird nicht von Religionslehrern erteilt, sondern von Lehrkraeften, die fuer die Vermittlung der Muttersprache ausgebildet wurden.

4.2.5 Islamische Verbaende in Deutschland nicht beruecksichtigt

Saemtliche konstruktiven Stellungnahmen islamischer Verbaende in Deutschland (1988/1992) blieben unberuecksichtigt. M.E. kommt der religioesen Unterweisung und dem Religionsunterricht eine entscheidende identitaetsbildende Funktion zu. Der Religionsunterricht kann einen wichtigen Beitrag zu einer besseren gesellschaftlichen Integration der in Deutschland lebenden Muslime leisten. Gefordert ist daher ein islamischer Religionsunterricht in gemeinsamer Verantwortung des Staates und der islamischen Spitzenverbaende, die laengst zu kompetenten Ansprechpartnern geworden sind, der in deutscher Sprache unter deutscher Schulaufsicht erteilt wird und den gesellschaftlichen Anforderungen der Diasporasituation gerecht wird. Diesen Anforderungen entspricht das bisherige Modell noch lange nicht.

4.3 Partikulare Partizipation der Muslime

Dringend gefordert ist auch eine Mitwirkung islamischer Vereine an sie betreffenden Entscheidungen im kommunalen Bereich. In der Vergangenheit sind Muslime betreffende Angelegenheiten oftmals ohne ihre Mitwirkung entschieden worden, was nicht zu einer Akzeptanz der Massnahmen gefuehrt hat. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass eine Beteiligung an Entscheidungsprozessen zwar langwieriger ist, aber auf die Dauer zu tragfaehigeren Ergebnissen fuehren kann. Eine besondere Chance liegt dabei bei den kommunalen Auslaenderbeiraeten, die im Maerz 1995 in ganz Nordrhein-Westfalen gewaehlt wurden und in denen auch die islamischen Vereine vertreten sind. Wollen die Auslaenderbeiraete etwas fuer die Menschen erreichen, dann ist das nur moeglich, wenn es jenseits aller partikulaeren Interessen zu einem gemeinsamen, verantwortlichen Handeln mit den kommunalen Verwaltungen und den Parteien kommt.

4.4. Neue Ansaetze in der Auslaenderarbeit

In der konventionellen sozialpaedagogischen Auslaenderarbeit ist mehr die religioese Dimension der muslimischen Auslaender zu beruecksichtigen. Jenseits der bestehenden Strukturen bedarf es dazu neuer und alternativer Ansaetze, die der spezifisch islamischen Identitaet methodisch und didaktisch Rechnung tragen. Eine Sozialisation ohne Beruecksichtigung der Religion ist zum Scheitern verurteilt. Lobenswerte Beispiele in dieser Richtung sind eine Gruppe muslimischer deutscher Frauen in Koeln, die intensiv islamische Maedchen ohne Schulabschluss auf den nachtraeglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses vorbereiten, die beiden in kirchlicher Traegerschaft stehenden Kontaktstellen fuer Nichtchristen in Koeln und Muenchen, in freier Traegerschaft wirkende Projekte in Dormagen und Solingen sowie der multikulturelle Wohnpark in Koeln.

Copyright (c) 1996 Thomas Lemmen


www.chrislages.de
Der Internet-Service der Christlich-Islamischen Gesellschaft (CIG e.V.)

Impressum, Datenschutz und Haftung.

Email: info@chrislages.de