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Christlich-Islamische Gesellschaft e.V.
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Islamischer Gebetsruf (ohne Duisburg)

Ueber die Ereignisse in Duisburg seit Ende 1996 gibt es eine eigene WebSite.


Der islamische Gebetsruf lautet: (Dokumentanfang)

Allah ist der Allergroesste (4 mal)
Ich bezeuge, dass es keinen Gott ausser Allah gibt (2 mal)
Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist (2 mal)
Kommt her zum Gebet (2 mal)
Kommt her zum Heil (2 mal)
Allah ist der Allergroesste (2 mal)
Es gibt keinen Gott ausser Allah

Quelle: Evangelische Stadtgemeinde Marl. Fast gleichlautend Arbeitsgemeinschaft Islamische Erziehung HdI 1984>

Im Morgengebet wird eingefuegt: Gebet ist besser als Schlaf (2 mal)
Unmittelbar vor Eroeffnung des eigentlichen Pflichtgebets folgt ein zweiter Gebetsruf, die iqama. In diesen zweiten Ruf wird eingefuegt: Das Gebet hat begonnen (2 mal). Der zweite Gebetsruf wird innerhalb der Moschee gerufen.
Die Sprache ist arabisch.


Mekka - Der Muezzin kommt wieder zu Ehren (Dokumentanfang)

Die Aufforderung zum Gebet (Azan) ist ein fundamentaler Bestandteil des islamischen Ritualgebets und muss daher grundsaetzlich von einem dazu ausgebildeten Muezzin ausgerufen werden. Das hat jetzt in Mekka der Rat der Akademie fuer islamisches Recht festgestellt. Der Rat sprach sich damit ausdruecklich gegen die Verwendung von Tonkassetten und Schallplatten aus, die in den letzten Jahrzehnten an vielen Moscheen in- und ausserhalb der islamischen Welt den Muezzin verdraengt hatten. Diese Art der Aufforderung zum Gebet sei respektlos und entspreche in keiner Weise der Intention des Propheten Mohammad, der den ersten Muezzin der islamischen Gemeinschaft selbst berufen hatte. Es handelt sich um Bilal, einen freigekauften afrikanischen Sklaven, der auch der erste Bannertraeger des Islam war.
Der Rat befasste sich auf seiner 9.Jahreskonferenz auch mit dem Einsatz vom Computern bei der Speicherung von Korantexten und Fremdsprachenuebersetzungen. Trotz erheblicher Bedenken stimmte er diesem Verfahren zu, falls gewaehrleistet sei, dass die Speicherung der staendigen Aufsicht durch dafuer ausgebildete islamische Theologen und Rechtsgelehrte unterliege.
Der saudi-arabische Koenig Fahd hatte die Gelehrten zuvor aufgefordert, unablaessig nach glaubenskonformen Loesungen zu suchen, um den Glaeubigen das Leben in der modernen Welt zu erleichtern und sie faehig zu machen, die zahllosen Probleme, mit denen sie in der gegenwaertigen geschichtlichen Epoche konfrontiert seien, zu bewaeltigen.
Die Akademie fuer Islamisches Recht in Mekka ist eine Einrichtung der Islamischen Welt-Liga (Rabita al-Alam al-Islami).

Quelle: Islam-Nachrichten Nr.20/16, 1.Mai 1986


In Leiden und Birmingham ruft der Muezzin zum Gebet (Dokumentanfang)

Leiden/Birmingham - Mit gerichtlicher Hilfe haben die Moslems in der niederlaendischen Universitaetsstadt Leiden durchgesetzt, dass der Muezzin kuenftig die Glaeubigen per Lautsprecher vom Minarett zum Gebet rufen kann. Die Moslems hatten das Gericht angerufen, nachdem die Behoerden ein entsprechendes Gesuch der islamischen Ortsgemeinde abgelehnt hatten. Mit dem Richterspruch von Leiden ist ein Tabu durchbrochen worden. Bisher war es den Moslems in Westeuropa nicht gestattet, fuer den Gebetsruf einen Lautsprecher zu benutzen. In vielen Laendern durfte zudem nur innerhalb der moslemischen Einrichtungen der Gebetsruf ertoenen.

Wie in diesem Zusammenhang zu erfahren war, hat auch der Stadtrat von Birmingham den Behoerden empfohlen, den moslemischen Gebetsruf mittels Lautsprecher zuzulassen. Gegen diese Empfehlung hatte lediglich ein christlicher Geistlicher protestiert. Er befuerchtet, dass der moslemische Gebetsruf kuenftig lauter sein wird als eine startende Concorde.

Quelle: Islam-Nachrichten Nr.18/16 vom 24.April 1986


Von Amsterdamer Moscheen wird oeffentlich zum Gebet gerufen(Dokumentanfang)

Amsterdam (in). Die niederlaendische Metropole Amsterdam ist die einzige westeuropaeische Gross-Stadt, in der freitags von allen Moscheen zum Gebet gerufen werden darf. Wie die Sprecherin der Stadtverwaltung, Maria Quartes, in diesen Tagen mitteilte, hat der Stadtrat einem Antrag der Moscheevereine auf Zulassung des oeffentlichen Gebetsrufes entsprochen.
In Amsterdam leben 10.000 Moslems. Es gibt in der Stadt 40 Moscheen. Bisher konnte in Westeuropa nur in drei Moscheen oeffentlich zum Gebet gerufen werden: es handelt sich um die Zentralmoschee in der niederlaendischen Universitaetsstadt Leiden, in Birmingham und in Dueren im Rheinland.

Quellen: Islam-Nachrichten vom 11.August 1987, Aktuelle Fragen, Heft 3/1987, Seite 119


In Dueren ruft der Muezzin zum Gebet (Dokumentanfang)

Dueren/Koeln - Was den christlichen Kirchen recht ist, sollte der Moschee billig sein, meinte der Imam der Tuerkisch-Islamischen Union in der rheinlaendischen Stadt Dueren und liess den Muezzin oeffentlich zum Gebet rufen. Es gab vereinzelte Proteste aus der Bevoelkerung und Klagen wurden angedroht. Aber Imam Lebib Kaya blieb standhaft. Seither ist Dueren die erste Stadt in der Bundesrepublik, in der der Muezzin die Glaeubigen taeglich dreimal oeffentlich zum Gebet auffordert. Aehnliche Versuche in anderen Staedten der Bundesrepublik waren bislang am Einspruch aus Kreisen der Bevoelkerung gescheitert. Imam Kaya in einem Gespraech mit der Deutschen Welle: Nach meiner Rechtsauffassung gehoert die oeffentliche Aufforderung zum Gebet zur garantierten Religionsfreiheit. Einer musste in der Bundesrepublik schliesslich ernst damit machen. Imam Kaya ist auch leitender Geistlicher am Zentrum der Tuerkisch-Islamischen Union der Anstalt fuer Religion in Koeln.
Erst im Fruehjahr vergangenen Jahres hatten die Moslems im niederlaendischen Leiden und in Birmingham das Recht auf die oeffentliche Aufforderung zum Gebet gerichtlich erstreiten muessen.

Quelle: Islam-Nachrichten vom 19.Februar 1987. Die Moschee hat ein Minarett.


Wesseling - Rathausuhr als Muezzin (Dokumentanfang)

Die Moslems in der rheinischen Industriestadt Wesseling zwischen Koeln und Bonn, werden jeden Morgen puenktlich um sechs Uhr mit dem islamischen Aufruf zum Gebet - Allahu akbar (Gott ist gross) - geweckt. Quelle dieses allmorgendlichen Gebetsrufes ist nun keineswegs der Muezzin einer Moschee, sondern eine kinetische Uhrenplastik, die am Rathaus der Stadt montiert ist. Dass gleich nach dem Allahu akbar ein christlicher Choral erschallt, mag fuer viele einheimische Buerger und Besucher der Stadt ein Zeichen dafuer sein, dass gerade in diesem Raum die Begegnung von Christen und Moslems eine lange Tradition hat und zu einer Selbstverstaendlichkeit geworden ist.
Die Uhrenplastik besteht aus zwei uebereinander angeordneten Raedern aus Aluminium, die auf zwoelf Edelstahlsegmenten die Zeit anzeigen. Die Plastik ist sechs Meter breit und drei Meter hoch. Sie hat ein Gewicht von 1.200 Kilogramm und wurde von dem Bildhauer Wolfgang Goeddertz aus Pulheim entworfen.
Wenn der Stadtdirektor von Wesseling, Reinhard Konda (CDU), feststellte, dieses Kunstwerk werde Wesseling weit ueber die Grenzen der Stadt hinaus bekanntmachen, dann liegt er damit richtig: die Uhr ist einmalig - auch fuer die islamische Welt.

Quelle: Islam-Nachrichten vom 11.August 1987


Nach ueber dreissig Jahren: Muezzin ruft in Tirana zum Gebet(Dokumentanfang)

Tirana/London (in). Zum ersten Mal seit dem Verbot religioeser Betaetigung im Jahre 1967 hat in diesen Tagen in Albanien der Muezzin zum Gebet gerufen. Dafuer hatte die albanische Regierung sogar eine Moschee in der Hauptstadt Tirana zur Verfuegung gestellt. Bei den Betern, die dem Ruf des Muezzin folgten, handelte es sich allerdings um eine Gruppe moslemischer Geistlicher der Jama'at-i-Tabligh aus Pakistan. Die einheimische Bevoelkerung, die sich um die Moschee draengte, um das historische Ereignis mitzuerleben, war auf die Rolle des Zuschauers beschraenkt. Nur eine junge Frau loeste sich aus der Menschenmenge und schloss sich den Betern an.
Mitglieder der Gruppe berichteten einem Korrespondenten des islamischen Nachrichtenmagazins Crescent International, dass die Mehrzahl der Moscheen in Albanien noch geschlossen sei. Viele islamische Gotteshaeuser seien verfallen, andere in Museen umgewandelt worden. Waehrend nach ihren Feststellungen die aelteren Menschen noch den rituellen Verpflichtungen des Islam in ihren Wohnungen nachkaemen, herrsche unter der Jugend eine totale Unkenntnis ueber die Religion ihrer Eltern und Grosseltern. Die Jugend sei ohne Gott erzogen worden und es werde grosser Muehen beduerfen, sie fuer religioese Fragen zu interessieren.
Albanien ist das einzige europaeische Land mit ueberwiegend moslemischer Bevoelkerung (70 Prozent). Das Land war vor dem Religionsverbot die letzte Zufluchtsstaette des beruehmten Ordens der Bektaschi-Derwische.

Quelle: Islam-Nachrichten vom 28.November 1990


Gerichtsurteil zum Thema Moscheen (Dokumentanfang)

Beeintraechtigung durch Nutzung einer kirchlichen Anlage (islamischer Betsaal und Koranschule), BVerwG, Urteil vom 27.02.1992, in: NJW 1992, 2170f.


Glocken der evangelischen Pauluskirche Huels blieben stumm(Dokumentanfang)

Marl. Die Glocken der evangelischen Pauluskirche in Marl-Huels blieben am Sonntag vor dem Gottesdienst stumm. Die Kirchengemeinde reagiere mit dem Verzicht auf ihr Sonntagsgelaeut darauf, dass den Muslimen zuvor aus ordnungsrechtlichen Gruenden die Einladung zum Freitagsgebet vom Minarett der neuen Moschee verwehrt worden sei, sagte Pfarrer Hartmut Dreier vor cirka 200 Christen und Muslimen bei einer christlich-islamischen Begegnungstagung. Die Teilnehmer der Tagung, zu der die Evangelische Kirche von Westfalen eingeladen hatte, setzten sich in einer Botschaft aus Marl fuer Religionsfreiheit und Frieden unter uns ein. Woertlich heisst es in der Botschaft: Als Ausdruck von Religionsfreiheit und gegenseitiger Achtung freuen wir - Christen und Muslime - uns ueber jeden gelungenen Bau einer Moschee.

Sprecher sowohl der Muslime wie auch der Christen begruessten vor Journalisten, dass der Buergermeister der Stadt Marl, Lothar Henschel, versprochen habe, sich fuer den Abbau der Widerstaende in der Marler Oeffentlichkeit gegen die Gebetseinladungen vom Minarett der neuen Moschee einzusetzen. Pastor in Ruhe Gerhard Jasper, bis zu seiner Emeritierung vor wenigen Wochen Leiter der Beratungsstelle fuer Islamfragen bei der Vereinigten Evangelischen Mission in Wuppertal, wertete es als einen Vorgang von Rang, dass die Christen zu der ersten grossen Veranstaltung in der soeben erbauten Moschee eingeladen worden seien. Er wies darauf hin, dass die Moschee (... ein Schmuckstueck fuer ganz Nordrhein-Westfalen) kuenftig auch ein Ort der Begegnung zwischen Muslimen und Christen sein solle.

Das Freitagsgebet in der Moschee und Gottesdienste in evangelischen und katholischen Gemeinden, in denen muslimische Gaeste Grussworte entboten, waren die Eckpfeiler dieser dritten Begegnungstagung der westfaelischen Landeskirche. In neun Arbeitsgruppen ging es um Probleme, die den Alltag von Muslimen bestimmen. Einzelprobleme waren dabei offensichtliche Benachteiligungen von Tuerken bei der Vergabe von (Werks-)Wohnungen. Fuer die Schulen wurde die Einrichtung eines Schulsozialdienstes eingefordert. Besondere Probleme wurden fuer die tuerkischen Maedchen benannt, denen bei weitem nicht alle Berufe offenstuenden. Nationalhomogene Klassen in den Schulen sollte es nach Auffassung der Tagungsteilnehmer nicht mehr geben.

Kritisiert wurde die Praxis kirchlicher Kindergartentraeger, die Anstellung nichtchristlicher Erzieherinnen in Kindergaerten abzulehnen. Fuer die deutschen Schulen wurde unter Berufung auf die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit islamischer Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach gefordert. Dringend erforderlich ist, wie gesagt wurde, auch eine Klaerung der Frage der Bestattungen nach islamischem Ritus auf deutschen Friedhoefen. Den Muslimen, von denen inzwischen viele bis zu ihrem Tode bei ihren Familien in Deutschland bleiben, sollten eigene Graeberfelder auf kirchlichen wie kommunalen Friedhoefen zugewiesen werden. Das Friedhofsamt Marl habe Gespraechen in dieser Richtung zugestimmt.

Quelle: epd REGION WEST - Seite II 27/92


Konferenz der Islambeauftragten der Evangelischen Kirche von Westfalen(Dokumentanfang)

den 05.07.1993

An die im Christlich-Islamischen Dialog stehenden Personen und Gemeinden/Einrichtungen in der Ev.Kirche von Westfalen

Liebe Schwestern und Brueder!

Auf der letzten Sitzung der Konferenz der Islambeauftragten der Ev.Kirche von Westfalen am 04.Juni 1993 in Dortmund haben wir ein ausfuehrliches Referat von Rechtsanwalt und Pastor Sibrand Heinrich Foerster (Juristischer Mitarbeiter im Amt des Beauftragten der Ev.Kirche bei Landtag und Landesregierung Nordrhein-Westfalen) gehoert und ausfuehrlich diskutiert. Anlass dieser Sitzung waren Berichte aus verschiedenen Orten in Westfalen, wo Moscheen den Gebetsruf (Ezan-Ruf) oeffentlich ausrufen lassen (moechten) und es darueber zu Auseinandersetzungen gekommen ist.

In der Diskussion ist uns deutlich geworden, dass diese Thematik unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden muss. Deshalb ist unseres Erachtens auch eine differenzierte Stellungnahme notwendig.

  1. Die Kommunen/staatlichen Organe sind unter dem Gesichtspunkt des Rechts daraufhin anzusprechen, dass sie auch gegenueber den Muslimen das Grundrecht auf freie Religionsausuebung nach Artikel 16,2 des Grundgesetzes zu achten und zu schuetzen haben. Fuer den Erhalt der demokratischen Substanz unseres Staates ist es notwendig, im Blick zu behalten, dass es nicht ins Belieben des Staates gestellt ist, dieses Grundrecht zu gewaehren oder auch nicht, sondern dass es durch den Staat (und alle staatlichen Organe) geachtet und geschuetzt wird. Wegen Inanspruchnahme eines Grundrechts darf in unserer Gesellschaft niemandem ein Nachteil erwachsen beziehungsweise niemand angefeindet werden. Spezifisch fuer islamisches Verstaendnis ist, dass der Ezan-Ruf als ritueller Ruf zum Gebet selbst schon Bestandteil des islamischen Pflichtgebetes ist. Unter rechtlichem Gesichtspunkt ist unseres Ermessens unstrittig, dass der oeffentliche Ezan-Ruf Teil der rechtlich geschuetzten freien Ausuebung der Religion ist. Fuer diese Religionsausuebung in der Oeffentlichkeit gilt im uebrigen der Rahmen der allgemeinen Gesetze (Bundesimmissionsschutzgesetz und andere).

  2. Die Kirchengemeinden sind unter dem Gesichtspunkt der nachbarschaftlichen Verstaendigung ueber diese islamische Religionspraxis daraufhin anzusprechen, alles zu tun, den Gemeindemitgliedern zu helfen, den Sinn des Ezan-Rufes zu verstehen und das Recht auf oeffentliche Ausrufung zu achten. Nach unserer Erfahrung wirkt die Ausrufung des Ezan auf viele Menschen befremdend und weckt Bedrohungsgefuehle; andere Menschen erfreuen sich an diesem Sprechgesang in arabischer Sprache - auch in kulturell-aesthetischer Hinsicht. Fuer eine Wuerdigung unter religioesem Gesichtspunkt ist es wichtig, den Wortlaut des Ezan-Rufes zu verstehen: (Text in deutscher und arabischer Sprache siehe beiliegendes Blatt -3-). Ferner ist es gut zu wissen, dass die bisherige Praxis des Ezan-Rufes innerhalb der Moschee unter islamisch-religioesem Gesichtspunkt fuer die Muslime ein unbefriedigender Notbehelf ist. Wir moechten ausserdem dazu ermutigen, alle Gelegenheiten zur Begegnung zwischen Christen und Muslimen wahrzunehmen und zu nutzen - speziell dort, wo sie von Muslimen angeboten werden. Wo Kirchengemeinden Runde Tische initiiert haben oder daran teilnehmen, sollten sie darauf achten, dass Vertreter der Moschee-Gemeinden zur Teilnahme eingeladen werden.

  3. Unter dem Gesichtspunkt der angestrebten guten Nachbarschaft moechten wir auch die Moschee-Gemeinden bitten, ein nachbarschaftliches Einvernehmen und Miteinander zu gestalten. Es ist das Recht der Moschee-Gemeinden, den Ezan-Ruf oeffentlich auszurufen. Freilich waere sorgfaeltig zu ueberlegen, zu welchen Tageszeiten und wie oft im Jahr und mit welcher Lautstaerke dieses Recht in Anspruch genommen werden soll. Diesbezuegliche Absprachen muessen genau eingehalten werden. Im Bewusstsein unserer eigenen Versaeumnisse bitten wir die Moschee-Gemeinden darum, Ruecksicht zu nehmen auf die Schwierigkeiten der nicht-islamischen Nachbarschaft fuer eine fuer sie immer noch neue, noch unbekannte Religionspraxis. In Wuerdigung der in der Vergangenheit unternommenen Versuche regen wir an, dass die Moschee-Gemeinden auch in Zukunft sich durch Tage der Offenen Tuer der Moschee und anderes bekanntmachen und durch Teilnahme am gemeinsamen gesellschaftlichen Leben Verstaendnis und Vertrautheit in der Bevoelkerung wachsen lassen.

So weit ist der Stand unserer Ueberlegungen gediehen. Wir sind angewiesen auf Rueckmeldungen und Erfahrungsberichte. Wir sind bereit, Anregungen zu bedenken.

Wir gruessen sehr herzlich


05-Mai-1996 Fernseh-Sendung (Babylon) ueber Streit in Dillenburg (Dokumentanfang)


Siegen (Dokumentanfang)

... In Siegen hingegen entspricht die Regelung fuer den Gebetsruf, so der Mainzer Rechtsprofessor Hans-Werner Laubinger, dem Grundgesetz und der Rechtsprechung zum Glockenlaeuten. Dort darf der Muezzin dreimal taeglich ueber Lautsprecher rufen, aber - analog einem hoechstrichterlichen Urteil ueber Glockengelaeut - nicht lauter als mit 69 Dezibel. Das entspricht etwa einem lauten Staubsauger.

Quelle: Der Spiegel, 20/1996, 13.Mai 1996, Seite 16
und Rundbrief 03/1996 der Deutschen Muslim-Liga Hamburg


Ruf des Muezzin in Bayern unwahrscheinlich (Dokumentanfang)

MUENCHEN. In Oldenburg hat jetzt eine tuerkische Gemeinde die Erlaubnis erhalten, die muslimischen Glaeubigen am Freitag per Muezzin-Ruf vom Minarett der Moschee herab zum Gebet einzuladen. In Bayern gibt es keine Anzeichen dafuer, dass diese Praxis Schule machen koennte. Juristisch waere der Gebetsruf jedoch kaum zu verhindern, wie Nachfragen in drei Muenchner Ministerien ergaben. Der Verzicht auf diese Praxis wird von Muslimen vor allem mit Ruecksicht auf die religioesen Gefuehle der christlichen Bevoelkerungsmehrheit begruendet. Es gibt aber auch das Argument, dass der Ruf des Muezzin mit dem Laeuten von Kirchenglocken vergleichbar sei und deshalb im Rahmen der freien Religionsausuebung geduldet werden muesse. Das Muenchner Innenministerium sieht keine grundsaetzliche Handhabe gegen den Ruf des Muezzin.

Quelle: (katholische) Kirchenzeitung Koeln, 2.August 1996, S.3


Oldenburg - Freitags erschallt der Gebetsruf (Dokumentanfang)

Die tuerkische Diyanet-Gemeinde in Oldenburg hat als eine der wenigen islamischen Vereine in Deutschland die Genehmigung zum freitaeglichen Gebetsruf erhalten. Wie der Auslaenderbeauftragte der niedersaechsischen Stadt, Werner Vahlenburg, bestaetigte, darf der Moscheeverein freitags um 12.30 Uhr zwei Minuten lang den Gebetsruf per Lautsprecher erschallen lassen. Nach Ansicht Vahlenburgs gehoert die Moschee zu den moderaten islamischen Richtungen, die unterstuetzt werden muessten. Der Gebetsruf gehoere zur freien Religionsausuebung. Eine Anwohnerbefragung habe es nicht gegeben: Schliesslich muss ein Atheist die Kirchenglocken ja auch ertragen. In Oldenburg leben rund 3000 Muslime, von denen etwa 100 Familien dem Moscheeverein angehoeren.

Nach Einschaetzung Mohammed Salim Abdullahs vom Soester Zentralinstitut Islam-Archiv in Deutschland ist die Oldenburger islamische Gemeinde die erste niedersaechsische, die eine Genehmigung fuer den Gebetsruf erhalten hat. In Deutschland gebe es rund 2400 Gebetsraeume sowie 27 Moscheen mit Minarett und Kuppel. Das Essener Islaminstitut fuer Tuerkeistudien teilte mit, vermutlich haetten rund zwei Dutzend Moscheevereine einen Antrag auf Verkuendigung per Lautsprecheranlage gestellt. Die meisten Kommunen verweigerten aber eine Genehmigung. Haeufig verzichteten die Moscheen von sich aus auf einen Antrag, weil sie den Gebetsruf in einer ueberwiegend christlichen Welt nicht als sinnvoll ansaehen. Andere Muslime wiederum fuerchteten Konfrontationen mit der Nachbarschaft. In Deutschland sei es ueblich, den Gebetsruf innerhalb der Moschee verkuenden zu lassen. KNA

Quelle: (katholische) Kirchenzeitung Koeln, 16.August 1996, S.8


Gebetsruf in Dortmund (Dokumentanfang)

Dort wurde bereits 1993 per Ordnungsverfuegung der Gebetsaufruf von zahlreichen Moscheen genehmigt.


Gebetsruf in Hamm (Dokumentanfang)

In Hamm ist die oeffentliche Preisung Allahs schon seit drei Jahren selbstverstaendlich.


Gebetsruf in Ratingen (Dokumentanfang)

Die Moschee hat kein Minarett. Die Anschrift der Moscheegemeinde lautet

Aya Sofya Camii
Am Westbahnhof 15
40878 Ratingen


Kleine Anfrage Landtag NRW vom 17.Maerz 1997 (Dokumentanfang)

Landtag Nordrhein-Westfalen Drucksache 12/1876 12.Wahlperiode

17.03.1997

Kleine Anfrage 656 der Abgeordneten Tanja Brakensiek, Thomas Mahlberg und Klaus Stallmann CDU

Muezzin-Ruf

Die Bevoelkerung in vielen Teilen des Landes ist derzeit stark verunsichert ueber die massive und offenbar koordinierte Ausbreitung der Muezzin-Rufe an islamischen Moscheen. Anders als das Glockengelaeut christlicher Kirchen beinhaltet der Muezzin-Ruf eine religioese Aussage, naemlich ein Bekenntnis zu Allah und zu Mohammed, also zum Islam. Der Ruf soll teilweise bis zu fuenfmal am Tag ueber Lautsprecher verbreitet werden.

Weite Teile der Bevoelkerung befuerchten dadurch nicht nur eine erhebliche Laermbelaestigung, sondern auch eine Beeintraechtigung ihrer kulturellen Identitaet, ihrer (negativen) Religionsfreiheit und des Grundrechts auf koerperliche Unversehrtheit.

Das Neben- und Miteinanderleben zwischen deutscher und auslaendischer Bevoelkerung wird hierdurch nachhaltig gestoert. Es waere sicher im Zuge eines guten Zusammenlebens sinnvoller, von seiten der Muslime auf den Ruf zu verzichten, als Zeichen der Ruecksichtnahme gegenueber den Gefuehlen der hier lebenden deutschen Bevoelkerung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Grenzen sieht die Landesregierung hinsichtlich der Haeufigkeit und Lautstaerke dieser Rufe?

2. In welchen Staedten in Nordrhein-Westfalen wird der Ruf ueber Lautsprecher bereits durchgefuehrt und wie oft am Tage?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung ueber Proteste aus der Bevoelkerung?

4. Welche Moeglichkeiten sieht die Landesregierung, die Grundrechte, insbesondere die (negative) Religionsfreiheit der Bevoelkerung zu schuetzen?

Tanja Brakensiek
Thomas Mahlberg
Klaus Stallmann

Datum des Originals: 11.03.1997/Ausgegeben: 18.03.1997


Kleine Anfrage Landtag NRW vom 21.Maerz 1997 (Dokumentanfang)

Duesseldorf, den 21.03.1997

Kleine Anfrage (Dr.Hisham Hammad; Jamal Karsli, Buendnis 90/Die Gruenen)

Religionsfreiheit

Mit fast 3 Millionen Muslimen ist die Islamische Gemeinde nach der Evangelischen und der Katholischen Kirche die drittgroesste Religionsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Dass die Moslems eigene Rituale, Symbole und religioese Beduerfnisse haben, wie jede andere Religionsgemeinschaft auch, ist zum einen eine Selbstverstaendlichkeit, zum anderen entspricht es den Grundprinzipien eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaats. Leider besteht noch immer eine grosse Unkenntnis innerhalb der christlichen Bevoelkerungsmehrheit der BRD, was zu groben Fehlinterpretationen und dadurch wiederum zu Aengsten fuehrt. So kommt es, dass der Islam immer wieder in Verbindung gebracht wird mit Horrorvisionen von Fundamentalismus, Rueckstaendigkeit und Eroberung. Er wird somit zu einem neuen Feindbild hochstilisiert. Dies widerspricht dem tatsaechlichen Geist des Islam, der gepraegt ist von Toleranz und Frieden.

Opfer von alldem werden viele Menschen, die zum Teil schon in der zweiten und dritten Generation, in Deutschland zu Hause sind. Es erschwert ihre Integration, durch ihr religioeses Bekenntnis werden sie marginalisiert. Ausgrenzung statt Dialog und gegenseitigem Verstaendnis.

Der bessere Weg zu einer Entkrampfung und einer Normalisierung des Verhaeltnisses zum Islam ist das Aufeinander zugehen, das Kennenlernen, der Dialog mit dem unbekannten Nachbarn, gleich welchen Glaubens dieser ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Gilt der Artikel 4 des Grundgesetzes zur freien Religionsausuebung allein fuer das Christentum, oder auch fuer andere Religionen wie Judentum und Islam?

2. Sieht die Landesregierung im Ruf eines Muezzins (im Islam ein Bestandteil des Gebets) eine Bedrohung oder Belaestigung fuer Nicht-Moslems in NRW?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung ueber Gespraeche und Dialoge, die das friedliche Zusammenleben von Christen und Moslems foerdern?

4. Beeintraechtigt die freie Religionsausuebung von Moslems oder Juden die Grundrechte der Bevoelkerung?

5. Wie kann das Grundrecht auf freie Religionsausuebung gegenueber negativer Polemik und Aufhetzung durch gesellschaftliche Gruppierungen und Einzelpersonen in diesem Zusammenhang geschuetzt werden?

gezeichnet: 2 Unterschriften


Streitpunkt Gebetsruf (Dokumentanfang)

Mitteilung der Beauftragten der Bundesregierung fuer die Belange der Auslaender:
Zu rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem lautsprecherunterstuetzten Ruf des Muezzins
Juni 1997, DIN-A-4, 38 Seiten
Postfach 140280
53107 Bonn
Telefon (0228) 527 - 2307
Fax (0228) 527 - 2760

(Dokumentanfang)


Gebetsruf verteidigt (Dokumentanfang)

Duesseldorf - Der oeffentliche islamische Gebetsruf gefaehrdet das Christentum in Deutschland nicht. Dies unterstreicht ein gestern in Duesseldorf veroeffentlichtes gemeinsames Papier der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen. Als Einladung zum Gebet seien der Ruf des Muezzin und christliches Glockengelaeut vergleichbar. (dpa)

Quelle: Koelner Stadt-Anzeiger, 21.Oktober 1998, Seite 8.
(katholische) Kirchenzeitung Aachen 1.November 1998 Seite 7.

(Dokumentanfang)

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