| ||||
| ||||
| ||||
Allah ist der Allergroesste (4 mal)
Ich bezeuge, dass es keinen Gott ausser Allah gibt (2 mal)
Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist (2 mal)
Kommt her zum Gebet (2 mal)
Kommt her zum Heil (2 mal)
Allah ist der Allergroesste (2 mal)
Es gibt keinen Gott ausser Allah
Quelle: Evangelische Stadtgemeinde Marl. Fast gleichlautend Arbeitsgemeinschaft Islamische Erziehung HdI 1984>
Im Morgengebet wird eingefuegt: Gebet ist besser als Schlaf
(2 mal)
Unmittelbar vor Eroeffnung des eigentlichen Pflichtgebets folgt
ein zweiter Gebetsruf, die iqama. In diesen zweiten Ruf
wird eingefuegt: Das Gebet hat begonnen (2 mal). Der zweite
Gebetsruf wird innerhalb der Moschee gerufen.
Die Sprache ist
arabisch.
Die Aufforderung zum Gebet (Azan) ist ein fundamentaler
Bestandteil des islamischen Ritualgebets und muss daher
grundsaetzlich von einem dazu ausgebildeten Muezzin ausgerufen
werden. Das hat jetzt in Mekka der Rat der Akademie fuer
islamisches Recht festgestellt. Der Rat sprach sich damit
ausdruecklich gegen die Verwendung von Tonkassetten und
Schallplatten aus, die in den letzten Jahrzehnten an vielen
Moscheen in- und ausserhalb der islamischen Welt den Muezzin
verdraengt hatten. Diese Art der Aufforderung zum Gebet sei
respektlos und entspreche in keiner Weise der Intention des
Propheten Mohammad, der den ersten Muezzin der islamischen
Gemeinschaft selbst berufen hatte. Es handelt sich um Bilal,
einen freigekauften afrikanischen Sklaven, der auch der erste
Bannertraeger des Islam war.
Der Rat befasste sich auf seiner 9.Jahreskonferenz auch mit dem
Einsatz vom Computern bei der Speicherung von Korantexten und
Fremdsprachenuebersetzungen. Trotz erheblicher Bedenken stimmte
er diesem Verfahren zu, falls gewaehrleistet sei, dass die
Speicherung der staendigen Aufsicht durch dafuer ausgebildete
islamische Theologen und Rechtsgelehrte unterliege.
Der saudi-arabische Koenig Fahd hatte die Gelehrten zuvor
aufgefordert, unablaessig nach glaubenskonformen Loesungen zu
suchen, um den Glaeubigen das Leben in der modernen Welt zu
erleichtern und sie faehig zu machen, die zahllosen Probleme, mit
denen sie in der gegenwaertigen geschichtlichen Epoche
konfrontiert seien, zu bewaeltigen.
Die Akademie fuer Islamisches Recht in Mekka ist eine
Einrichtung der Islamischen Welt-Liga (Rabita al-Alam
al-Islami).
Quelle: Islam-Nachrichten Nr.20/16, 1.Mai 1986
Leiden/Birmingham - Mit gerichtlicher Hilfe haben die Moslems in der niederlaendischen Universitaetsstadt Leiden durchgesetzt, dass der Muezzin kuenftig die Glaeubigen per Lautsprecher vom Minarett zum Gebet rufen kann. Die Moslems hatten das Gericht angerufen, nachdem die Behoerden ein entsprechendes Gesuch der islamischen Ortsgemeinde abgelehnt hatten. Mit dem Richterspruch von Leiden ist ein Tabu durchbrochen worden. Bisher war es den Moslems in Westeuropa nicht gestattet, fuer den Gebetsruf einen Lautsprecher zu benutzen. In vielen Laendern durfte zudem nur innerhalb der moslemischen Einrichtungen der Gebetsruf ertoenen.
Wie in diesem Zusammenhang zu erfahren war, hat auch der Stadtrat von Birmingham den Behoerden empfohlen, den moslemischen Gebetsruf mittels Lautsprecher zuzulassen. Gegen diese Empfehlung hatte lediglich ein christlicher Geistlicher protestiert. Er befuerchtet, dass der moslemische Gebetsruf kuenftig lauter sein wird als eine startende Concorde.
Quelle: Islam-Nachrichten Nr.18/16 vom 24.April 1986
Amsterdam (in). Die niederlaendische Metropole Amsterdam ist
die einzige westeuropaeische Gross-Stadt, in der freitags von
allen Moscheen zum Gebet gerufen werden darf. Wie die Sprecherin
der Stadtverwaltung, Maria Quartes, in diesen Tagen mitteilte,
hat der Stadtrat einem Antrag der Moscheevereine auf Zulassung
des oeffentlichen Gebetsrufes entsprochen.
In Amsterdam leben 10.000 Moslems. Es gibt in der Stadt 40
Moscheen. Bisher konnte in Westeuropa nur in drei Moscheen
oeffentlich zum Gebet gerufen werden: es handelt sich um die
Zentralmoschee in der niederlaendischen Universitaetsstadt
Leiden, in Birmingham und in Dueren im Rheinland.
Quellen: Islam-Nachrichten vom 11.August 1987, Aktuelle Fragen, Heft 3/1987, Seite 119
Dueren/Koeln - Was den christlichen Kirchen recht ist,
sollte der Moschee billig sein, meinte der Imam der
Tuerkisch-Islamischen Union in der rheinlaendischen Stadt
Dueren und liess den Muezzin oeffentlich zum Gebet rufen. Es gab
vereinzelte Proteste aus der Bevoelkerung und Klagen wurden
angedroht. Aber Imam Lebib Kaya blieb standhaft. Seither ist
Dueren die erste Stadt in der Bundesrepublik, in der der Muezzin
die Glaeubigen taeglich dreimal oeffentlich zum Gebet auffordert.
Aehnliche Versuche in anderen Staedten der Bundesrepublik waren
bislang am Einspruch aus Kreisen der Bevoelkerung gescheitert.
Imam Kaya in einem Gespraech mit der Deutschen Welle:
Nach meiner Rechtsauffassung gehoert die oeffentliche
Aufforderung zum Gebet zur garantierten Religionsfreiheit. Einer
musste in der Bundesrepublik schliesslich ernst damit machen.
Imam Kaya ist auch leitender Geistlicher am Zentrum der
Tuerkisch-Islamischen Union der Anstalt fuer Religion in
Koeln.
Erst im Fruehjahr vergangenen Jahres hatten die Moslems im
niederlaendischen Leiden und in Birmingham das Recht auf die
oeffentliche Aufforderung zum Gebet gerichtlich erstreiten
muessen.
Quelle: Islam-Nachrichten vom 19.Februar 1987. Die Moschee hat ein Minarett.
Die Moslems in der rheinischen Industriestadt Wesseling
zwischen Koeln und Bonn, werden jeden Morgen puenktlich um sechs
Uhr mit dem islamischen Aufruf zum Gebet - Allahu akbar
(Gott ist gross) - geweckt. Quelle dieses allmorgendlichen
Gebetsrufes ist nun keineswegs der Muezzin einer Moschee, sondern
eine kinetische Uhrenplastik, die am Rathaus der Stadt montiert
ist. Dass gleich nach dem Allahu akbar ein christlicher
Choral erschallt, mag fuer viele einheimische Buerger und
Besucher der Stadt ein Zeichen dafuer sein, dass gerade in diesem
Raum die Begegnung von Christen und Moslems eine lange Tradition
hat und zu einer Selbstverstaendlichkeit geworden ist.
Die Uhrenplastik besteht aus zwei uebereinander angeordneten
Raedern aus Aluminium, die auf zwoelf Edelstahlsegmenten die Zeit
anzeigen. Die Plastik ist sechs Meter breit und drei Meter hoch.
Sie hat ein Gewicht von 1.200 Kilogramm und wurde von dem
Bildhauer Wolfgang Goeddertz aus Pulheim entworfen.
Wenn der Stadtdirektor von Wesseling, Reinhard Konda (CDU),
feststellte, dieses Kunstwerk werde Wesseling weit ueber die
Grenzen der Stadt hinaus bekanntmachen, dann liegt er damit
richtig: die Uhr ist einmalig - auch fuer die islamische
Welt.
Quelle: Islam-Nachrichten vom 11.August 1987
Tirana/London (in). Zum ersten Mal seit dem Verbot religioeser
Betaetigung im Jahre 1967 hat in diesen Tagen in Albanien der
Muezzin zum Gebet gerufen. Dafuer hatte die albanische Regierung
sogar eine Moschee in der Hauptstadt Tirana zur Verfuegung
gestellt. Bei den Betern, die dem Ruf des Muezzin folgten,
handelte es sich allerdings um eine Gruppe moslemischer
Geistlicher der Jama'at-i-Tabligh aus Pakistan. Die einheimische
Bevoelkerung, die sich um die Moschee draengte, um das
historische Ereignis mitzuerleben, war auf die Rolle des
Zuschauers beschraenkt. Nur eine junge Frau loeste sich aus der
Menschenmenge und schloss sich den Betern an.
Mitglieder der Gruppe berichteten einem Korrespondenten des
islamischen Nachrichtenmagazins Crescent International, dass
die Mehrzahl der Moscheen in Albanien noch geschlossen sei. Viele
islamische Gotteshaeuser seien verfallen, andere in Museen
umgewandelt worden. Waehrend nach ihren Feststellungen die
aelteren Menschen noch den rituellen Verpflichtungen des Islam in
ihren Wohnungen nachkaemen, herrsche unter der Jugend eine
totale Unkenntnis ueber die Religion ihrer Eltern und
Grosseltern. Die Jugend sei ohne Gott erzogen worden und es
werde grosser Muehen beduerfen, sie fuer religioese Fragen zu
interessieren.
Albanien ist das einzige europaeische Land mit ueberwiegend
moslemischer Bevoelkerung (70 Prozent). Das Land war vor dem
Religionsverbot die letzte Zufluchtsstaette des beruehmten Ordens
der Bektaschi-Derwische.
Quelle: Islam-Nachrichten vom 28.November 1990
Beeintraechtigung durch Nutzung einer kirchlichen Anlage (islamischer Betsaal und Koranschule), BVerwG, Urteil vom 27.02.1992, in: NJW 1992, 2170f.
Marl. Die Glocken der evangelischen Pauluskirche in Marl-Huels blieben am Sonntag vor dem Gottesdienst stumm. Die Kirchengemeinde reagiere mit dem Verzicht auf ihr Sonntagsgelaeut darauf, dass den Muslimen zuvor aus ordnungsrechtlichen Gruenden die Einladung zum Freitagsgebet vom Minarett der neuen Moschee verwehrt worden sei, sagte Pfarrer Hartmut Dreier vor cirka 200 Christen und Muslimen bei einer christlich-islamischen Begegnungstagung. Die Teilnehmer der Tagung, zu der die Evangelische Kirche von Westfalen eingeladen hatte, setzten sich in einer Botschaft aus Marl fuer Religionsfreiheit und Frieden unter uns ein. Woertlich heisst es in der Botschaft: Als Ausdruck von Religionsfreiheit und gegenseitiger Achtung freuen wir - Christen und Muslime - uns ueber jeden gelungenen Bau einer Moschee.
Sprecher sowohl der Muslime wie auch der Christen begruessten vor Journalisten, dass der Buergermeister der Stadt Marl, Lothar Henschel, versprochen habe, sich fuer den Abbau der Widerstaende in der Marler Oeffentlichkeit gegen die Gebetseinladungen vom Minarett der neuen Moschee einzusetzen. Pastor in Ruhe Gerhard Jasper, bis zu seiner Emeritierung vor wenigen Wochen Leiter der Beratungsstelle fuer Islamfragen bei der Vereinigten Evangelischen Mission in Wuppertal, wertete es als einen Vorgang von Rang, dass die Christen zu der ersten grossen Veranstaltung in der soeben erbauten Moschee eingeladen worden seien. Er wies darauf hin, dass die Moschee (... ein Schmuckstueck fuer ganz Nordrhein-Westfalen) kuenftig auch ein Ort der Begegnung zwischen Muslimen und Christen sein solle.
Das Freitagsgebet in der Moschee und Gottesdienste in evangelischen und katholischen Gemeinden, in denen muslimische Gaeste Grussworte entboten, waren die Eckpfeiler dieser dritten Begegnungstagung der westfaelischen Landeskirche. In neun Arbeitsgruppen ging es um Probleme, die den Alltag von Muslimen bestimmen. Einzelprobleme waren dabei offensichtliche Benachteiligungen von Tuerken bei der Vergabe von (Werks-)Wohnungen. Fuer die Schulen wurde die Einrichtung eines Schulsozialdienstes eingefordert. Besondere Probleme wurden fuer die tuerkischen Maedchen benannt, denen bei weitem nicht alle Berufe offenstuenden. Nationalhomogene Klassen in den Schulen sollte es nach Auffassung der Tagungsteilnehmer nicht mehr geben.
Kritisiert wurde die Praxis kirchlicher Kindergartentraeger, die Anstellung nichtchristlicher Erzieherinnen in Kindergaerten abzulehnen. Fuer die deutschen Schulen wurde unter Berufung auf die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit islamischer Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach gefordert. Dringend erforderlich ist, wie gesagt wurde, auch eine Klaerung der Frage der Bestattungen nach islamischem Ritus auf deutschen Friedhoefen. Den Muslimen, von denen inzwischen viele bis zu ihrem Tode bei ihren Familien in Deutschland bleiben, sollten eigene Graeberfelder auf kirchlichen wie kommunalen Friedhoefen zugewiesen werden. Das Friedhofsamt Marl habe Gespraechen in dieser Richtung zugestimmt.
Quelle: epd REGION WEST - Seite II 27/92
den 05.07.1993
An die im Christlich-Islamischen Dialog stehenden Personen und Gemeinden/Einrichtungen in der Ev.Kirche von Westfalen
Liebe Schwestern und Brueder!
Auf der letzten Sitzung der Konferenz der Islambeauftragten der Ev.Kirche von Westfalen am 04.Juni 1993 in Dortmund haben wir ein ausfuehrliches Referat von Rechtsanwalt und Pastor Sibrand Heinrich Foerster (Juristischer Mitarbeiter im Amt des Beauftragten der Ev.Kirche bei Landtag und Landesregierung Nordrhein-Westfalen) gehoert und ausfuehrlich diskutiert. Anlass dieser Sitzung waren Berichte aus verschiedenen Orten in Westfalen, wo Moscheen den Gebetsruf (Ezan-Ruf) oeffentlich ausrufen lassen (moechten) und es darueber zu Auseinandersetzungen gekommen ist.
In der Diskussion ist uns deutlich geworden, dass diese Thematik unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden muss. Deshalb ist unseres Erachtens auch eine differenzierte Stellungnahme notwendig.
So weit ist der Stand unserer Ueberlegungen gediehen. Wir sind angewiesen auf Rueckmeldungen und Erfahrungsberichte. Wir sind bereit, Anregungen zu bedenken.
Wir gruessen sehr herzlich
... In Siegen hingegen entspricht die Regelung fuer den Gebetsruf, so der Mainzer Rechtsprofessor Hans-Werner Laubinger, dem Grundgesetz und der Rechtsprechung zum Glockenlaeuten. Dort darf der Muezzin dreimal taeglich ueber Lautsprecher rufen, aber - analog einem hoechstrichterlichen Urteil ueber Glockengelaeut - nicht lauter als mit 69 Dezibel. Das entspricht etwa einem lauten Staubsauger.
Quelle: Der Spiegel, 20/1996, 13.Mai 1996, Seite 16
und Rundbrief 03/1996 der Deutschen Muslim-Liga Hamburg
MUENCHEN. In Oldenburg hat jetzt eine tuerkische Gemeinde die Erlaubnis erhalten, die muslimischen Glaeubigen am Freitag per Muezzin-Ruf vom Minarett der Moschee herab zum Gebet einzuladen. In Bayern gibt es keine Anzeichen dafuer, dass diese Praxis Schule machen koennte. Juristisch waere der Gebetsruf jedoch kaum zu verhindern, wie Nachfragen in drei Muenchner Ministerien ergaben. Der Verzicht auf diese Praxis wird von Muslimen vor allem mit Ruecksicht auf die religioesen Gefuehle der christlichen Bevoelkerungsmehrheit begruendet. Es gibt aber auch das Argument, dass der Ruf des Muezzin mit dem Laeuten von Kirchenglocken vergleichbar sei und deshalb im Rahmen der freien Religionsausuebung geduldet werden muesse. Das Muenchner Innenministerium sieht keine grundsaetzliche Handhabe gegen den Ruf des Muezzin.
Quelle: (katholische) Kirchenzeitung Koeln, 2.August 1996, S.3
Die tuerkische Diyanet-Gemeinde in Oldenburg hat als eine der wenigen islamischen Vereine in Deutschland die Genehmigung zum freitaeglichen Gebetsruf erhalten. Wie der Auslaenderbeauftragte der niedersaechsischen Stadt, Werner Vahlenburg, bestaetigte, darf der Moscheeverein freitags um 12.30 Uhr zwei Minuten lang den Gebetsruf per Lautsprecher erschallen lassen. Nach Ansicht Vahlenburgs gehoert die Moschee zu den moderaten islamischen Richtungen, die unterstuetzt werden muessten. Der Gebetsruf gehoere zur freien Religionsausuebung. Eine Anwohnerbefragung habe es nicht gegeben: Schliesslich muss ein Atheist die Kirchenglocken ja auch ertragen. In Oldenburg leben rund 3000 Muslime, von denen etwa 100 Familien dem Moscheeverein angehoeren.
Nach Einschaetzung Mohammed Salim Abdullahs vom Soester Zentralinstitut Islam-Archiv in Deutschland ist die Oldenburger islamische Gemeinde die erste niedersaechsische, die eine Genehmigung fuer den Gebetsruf erhalten hat. In Deutschland gebe es rund 2400 Gebetsraeume sowie 27 Moscheen mit Minarett und Kuppel. Das Essener Islaminstitut fuer Tuerkeistudien teilte mit, vermutlich haetten rund zwei Dutzend Moscheevereine einen Antrag auf Verkuendigung per Lautsprecheranlage gestellt. Die meisten Kommunen verweigerten aber eine Genehmigung. Haeufig verzichteten die Moscheen von sich aus auf einen Antrag, weil sie den Gebetsruf in einer ueberwiegend christlichen Welt nicht als sinnvoll ansaehen. Andere Muslime wiederum fuerchteten Konfrontationen mit der Nachbarschaft. In Deutschland sei es ueblich, den Gebetsruf innerhalb der Moschee verkuenden zu lassen. KNA
Quelle: (katholische) Kirchenzeitung Koeln, 16.August 1996, S.8
Dort wurde bereits 1993 per Ordnungsverfuegung der Gebetsaufruf von zahlreichen Moscheen genehmigt.
In Hamm ist die oeffentliche Preisung Allahs schon seit drei Jahren selbstverstaendlich.
Die Moschee hat kein Minarett. Die Anschrift der Moscheegemeinde lautet
Aya Sofya Camii
Am Westbahnhof 15
40878 Ratingen
Landtag Nordrhein-Westfalen Drucksache 12/1876 12.Wahlperiode
17.03.1997
Kleine Anfrage 656 der Abgeordneten Tanja Brakensiek, Thomas Mahlberg und Klaus Stallmann CDU
Muezzin-Ruf
Die Bevoelkerung in vielen Teilen des Landes ist derzeit stark verunsichert ueber die massive und offenbar koordinierte Ausbreitung der Muezzin-Rufe an islamischen Moscheen. Anders als das Glockengelaeut christlicher Kirchen beinhaltet der Muezzin-Ruf eine religioese Aussage, naemlich ein Bekenntnis zu Allah und zu Mohammed, also zum Islam. Der Ruf soll teilweise bis zu fuenfmal am Tag ueber Lautsprecher verbreitet werden.
Weite Teile der Bevoelkerung befuerchten dadurch nicht nur eine erhebliche Laermbelaestigung, sondern auch eine Beeintraechtigung ihrer kulturellen Identitaet, ihrer (negativen) Religionsfreiheit und des Grundrechts auf koerperliche Unversehrtheit.
Das Neben- und Miteinanderleben zwischen deutscher und auslaendischer Bevoelkerung wird hierdurch nachhaltig gestoert. Es waere sicher im Zuge eines guten Zusammenlebens sinnvoller, von seiten der Muslime auf den Ruf zu verzichten, als Zeichen der Ruecksichtnahme gegenueber den Gefuehlen der hier lebenden deutschen Bevoelkerung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Grenzen sieht die Landesregierung hinsichtlich der Haeufigkeit und Lautstaerke dieser Rufe?
2. In welchen Staedten in Nordrhein-Westfalen wird der Ruf ueber Lautsprecher bereits durchgefuehrt und wie oft am Tage?
3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung ueber Proteste aus der Bevoelkerung?
4. Welche Moeglichkeiten sieht die Landesregierung, die Grundrechte, insbesondere die (negative) Religionsfreiheit der Bevoelkerung zu schuetzen?
Tanja Brakensiek
Thomas Mahlberg
Klaus Stallmann
Datum des Originals: 11.03.1997/Ausgegeben: 18.03.1997
Duesseldorf, den 21.03.1997
Kleine Anfrage (Dr.Hisham Hammad; Jamal Karsli, Buendnis 90/Die Gruenen)
Religionsfreiheit
Mit fast 3 Millionen Muslimen ist die Islamische Gemeinde nach der Evangelischen und der Katholischen Kirche die drittgroesste Religionsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Dass die Moslems eigene Rituale, Symbole und religioese Beduerfnisse haben, wie jede andere Religionsgemeinschaft auch, ist zum einen eine Selbstverstaendlichkeit, zum anderen entspricht es den Grundprinzipien eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaats. Leider besteht noch immer eine grosse Unkenntnis innerhalb der christlichen Bevoelkerungsmehrheit der BRD, was zu groben Fehlinterpretationen und dadurch wiederum zu Aengsten fuehrt. So kommt es, dass der Islam immer wieder in Verbindung gebracht wird mit Horrorvisionen von Fundamentalismus, Rueckstaendigkeit und Eroberung. Er wird somit zu einem neuen Feindbild hochstilisiert. Dies widerspricht dem tatsaechlichen Geist des Islam, der gepraegt ist von Toleranz und Frieden.
Opfer von alldem werden viele Menschen, die zum Teil schon in der zweiten und dritten Generation, in Deutschland zu Hause sind. Es erschwert ihre Integration, durch ihr religioeses Bekenntnis werden sie marginalisiert. Ausgrenzung statt Dialog und gegenseitigem Verstaendnis.
Der bessere Weg zu einer Entkrampfung und einer Normalisierung des Verhaeltnisses zum Islam ist das Aufeinander zugehen, das Kennenlernen, der Dialog mit dem unbekannten Nachbarn, gleich welchen Glaubens dieser ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Gilt der Artikel 4 des Grundgesetzes zur freien Religionsausuebung allein fuer das Christentum, oder auch fuer andere Religionen wie Judentum und Islam?
2. Sieht die Landesregierung im Ruf eines Muezzins (im Islam ein Bestandteil des Gebets) eine Bedrohung oder Belaestigung fuer Nicht-Moslems in NRW?
3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung ueber Gespraeche und Dialoge, die das friedliche Zusammenleben von Christen und Moslems foerdern?
4. Beeintraechtigt die freie Religionsausuebung von Moslems oder Juden die Grundrechte der Bevoelkerung?
5. Wie kann das Grundrecht auf freie Religionsausuebung gegenueber negativer Polemik und Aufhetzung durch gesellschaftliche Gruppierungen und Einzelpersonen in diesem Zusammenhang geschuetzt werden?
gezeichnet: 2 Unterschriften
Mitteilung der Beauftragten der Bundesregierung fuer die
Belange der Auslaender:
Zu rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem
lautsprecherunterstuetzten Ruf des Muezzins
Juni 1997, DIN-A-4, 38 Seiten
Postfach 140280
53107 Bonn
Telefon (0228) 527 - 2307
Fax (0228) 527 - 2760
Duesseldorf - Der oeffentliche islamische Gebetsruf gefaehrdet das Christentum in Deutschland nicht. Dies unterstreicht ein gestern in Duesseldorf veroeffentlichtes gemeinsames Papier der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen. Als Einladung zum Gebet seien der Ruf des Muezzin und christliches Glockengelaeut vergleichbar. (dpa)
Quelle: Koelner Stadt-Anzeiger, 21.Oktober 1998, Seite 8.
(katholische) Kirchenzeitung Aachen 1.November 1998 Seite 7.
www.chrislages.de Der Internet-Service der Christlich-Islamischen Gesellschaft (CIG e.V.) Impressum, Datenschutz und Haftung. Email: info@chrislages.de |