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Zum Thema Beschneidung

Frage: Was sind die islamischen Erfordernisse hinsichtlich der Beschneidung?

Antwort: Die Beschneidung (von Maennern und Frauen) findet im Koran keine direkte oder indirekte Erwaehnung. Die Beschneidung von Frauen ist im groessten Teil der islamischen Welt voellig unbekannt und wird mit Ausnahme von Islamischen Laendern in Afrika (zum Beispiel Agypten, Sudan, Westafiika, nicht aber in den arabischen nordafrikanischen Laendern) nicht praktiziert. Dort, wo es die Beschneidung von Maedchen gibt, erfolgt sie auch unter Nichtmuslimen, weil es sich um einen afrikanischen und keinen islamischen Brauch handelt. Im Gegensatz zu der kuerzlich veroeffentlichten Meinung des aegyptischen Scheichs Jussuf Al Badri, gibt es aus islamischer Sicht kein derartiges Erfordernis. Die mit "pharaonischer Beschneidung" schoengeredete Verstuemmelung der Geschlechtsteile von Maedchen widerspricht eindeutig den Lehren des Islam, weil damit eine gravierende und gesundheitlich riskante Veraenderung der Schoepfung GOTTES vorgenommen wird.

Was nun die Beschneidung von Knaben beziehungsweise Maennern betrifft, so handelt sich dabei um eine Sunna des Propheten Ibrahim (a.s.). Vom Propheten Muhammad (a.s.) wird in saemtlichen authentischen 6 Hadithsammlungen folgender Ausspruch ueberliefert: "Es gibt 5 Dinge, die zur natuerlichen (Hygiene) gehoeren: Die Entfernung des Schamhaares, die Beschneidung, das Kuerzen des Schnurrbartes, die Entfernung des Achselhaars und das Schneiden der Fingernaegel."

Nach Imam Abu Hanifah und Imam Malik ist die Beschneidung empfohlen (sunnah mu'akkadah). Nach Imam Schafi'i und Imam Ahmad Ibn Hanbal ist sie verpflichtend (wadschib). Deswegen sollten muslimische Eltern darauf achten, dass ihre maennlichen Kinder beschnitten werden, und zwar aus hygienischen Gruenden wie auch aus Gruenden der prophetischen Tradition.

Die korrekte Art der Beschneidung ist, dass die Vorhaut (qulfah) so entfernt wird, dass die Eichel vollstaendig frei liegt. Entsprechend der sunna ist es empfohlen, die Beschneidung am siebten Tag nach der Geburt (einschliesslich des Geburtstages) vorzunehmen, aber sie kann auch frueher oder spaeter erfolgen.

Was nun die Beschneidung im fortgeschritteneren Alter betrifft, also bei Erwachsenen, die zum Islam uebertreten, so ist dazu zu bemerken, dass es sich um eine empfohlene Handlung (sunna) und nicht um eine Pflicht handelt. Wenn irgend moeglich, sollte man sich beschneiden lassen, weil der Islam der Beschneidung den Vorzug gibt. Anzumerken ist, dass vom Propheten Ibrahim (a.s.) ueberliefert wird, er habe die Beschneidung im Alter von 80 Jahren vorgenommen.

Muslim wird man durch Aussprechen des islamischen Glaubensbekenntnisses und nicht etwa erst durch die Beschneidung. Angeblich soll es sogar in Deutschland vorgekommen sein, dass man von jemandem, der den Islam annehmen wollte, zunaechst eine aerztliche Bescheinigung hinsichtlich einer bereits erfolgten Beschneidung verlangt habe. Das ist natuerlich Unsinn, denn waere die Beschneidung tatsaechlich verpflichtend, dann wuerde eine solche Verpflichtung erst mit Annahme des Islam entstehen und nicht schon vorher.

Folgte man dieser Logik unter Beruecksichtigung des oben zitierten Ausspruchs des Propheten (a.s.) dann waere zum Beispiel auch die Entfernung von Scham- und Achselhaar zu verifizieren und zu bescheiniqen!

Quelle: Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg, Nummer 06/1997.


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