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1. Klage gegen kopftuchtragende Lehrerin abgewehrt

Wie uns die muslimische Lehrerin, Iyman Alzayed, direkt nach der Urteilsverkuendung mitteilte, wird die Bezirksregierung verpflichtet, sie zum naechstmoeglichen Termin als Beamtin einzustellen. Die Begruendung: aus dem Kopftuch allein kann kein Eignungsmangel abgeleitet werden. Der Bezirksregierung ist zuzumuten, eine Lehrerin mit Kopftuch als Beamtin auf Probe einzustellen, nur so kann ueberprueft werden, ob tatsaechlich Anlass zur Besorgnis einer Beeinflussung oder Manipulation gegeben ist. Aus ihrer bisherigen Taetigkeit innerhalb ihres Schuldienstes konnte dieses nicht bestaetigt werden.

Es ist ein guter Tag fuer die Muslime und insbesondere fuer die muslimischen Frauen in diesem Land. Das Gericht zwingt den Staat hiermit, weiterhin unparteiisch zu bleiben. Eine gute Verheissung fuer die muslimischen Frauen, dass sie in Zukunft aufgrund ihrer Kleidung weniger diskriminiert werden.

Frau Iyman Alzayed ist ehrenamtlich Standhelferin und klagte ihr Leid bereits bei einem offiziellen Besuch des Oberbuergermeisters von Hannover im Islampavillon auf der Expo 2000 vor 2 Wochen.

Quelle: IslamOnline - Lueneburg, 15.10.2000
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